Der lange Weg zum deutschen Frauenwahlrecht

Wichtigste Pionierinnen beim Verband fortschrittlicher Frauenvereine, Berliner Reichstag, 3.10.1901 ©ullstein Bild (FMT-Signatur FT.01.037)

Erste Forderungen wurden schon 1848 laut und ab 1890 nahm die Frauenbewegung in Deutschland dann richtig Fahrt auf. Eine Gruppe von radikalen Frauenrechtlerinnen bereitete den Weg, der 1918 in die Durchsetzung des Frauenwahlrechts mündete.

Wichtigste Pionierinnen beim Verband fortschrittlicher Frauenvereine, Berliner Reichstag, 3.10.1901 ©ullstein Bild (FMT-Signatur FT.01.037)
Wichtigste Pionierinnen beim Verband fortschrittlicher Frauenvereine, Berlin 1901

Ein Recht, das jedem Unwissenden im Volke zusteht, muss auch für das Weib da sein. – Louise Otto-Peters (1819-1895)

In Deutschland stachen einzelne Frauenrechtlerinnen nicht so stark hervor, wie etwa in den USA Susan B. Anthony oder in England Emmeline Pankhurst. Es war eher eine Front von Frauen, die sich zur Durchsetzung des Frauenwahlrechts zusammentat – und schließlich die Wirren zum Ende des Ersten Weltkriegs für ihre Sache nutzen konnten: Am 12. November 1918 führte der Rat der Volksbeauftragten das Frauenstimm- und wahlrecht ein. Am 19. Januar fand die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung statt; 37 Frauen aus 5 Parteien wurden gewählt.

Für mich liegt der Anfang alles wahrhaftigen Fortschritts auf dem Gebiet der Frauenfrage im Stimmrecht der Frauen. Die Gesetze sind gegen sie, weil ohne sie.

Hedwig Dohm  (1831-1919)

Die Geschichte der historischen Frauenbewegung begann jedoch bereits 1848. Frauenrechtlerinnen wie Louise Otto-Peters und Hedwig Dohm kritisierten den Ausschluss der Frauen nicht nur mit spitzer Feder, sie gründeten auch Zeitschriften (Otto-Peters z.B. die „Frauen-Zeitung“ 1849-1852), die ab 1890 wichtiges Sprachrohr der historischen deutschen Frauenbewegung wurde. Drei Lager waren hierbei auszumachen: die so genannten „Radikalen“ (Hedwig Dohm, Minna Cauer , Lida G. Heymann, Anita Augspurg), die Sozialistinnen (wie Louise Otto-Peters) und die Gemäßigten-Bürgerlichen (wie Helene Lange). Außerdem engagierten sich später auch Sozialdemokratinnen für das Frauenwahlrecht (Clara Zetkin, Marie Juchacz).

Die Frau gehört nicht mehr ins Haus, sie gehört in dieses Haus: den Reichstag.

Minna Cauer (1841-1922)

Im FMT finden sich 50 Zeitschriftentitel der historischen Frauenbewegung. Diese sind wichtige Primärquelle für die „Radikalen“, darunter zentral die Zeitschrift „Die Frau im Staat“ (FMT-Signatur Z-GE004), die von 1919 bis 1933 erschien. Plus der Tagebücher von Minna Cauer, ein exklusives Forschungsmaterial zu einer der Pionierinnen des radikalen Flügels.

Wenn das Endziel der Frauenbewegung einmal erreicht ist, so wird es kein führendes Geschlecht mehr geben, sondern nur noch führende Persönlichkeiten.

Helene Lange (1848-1930)

Die Frauenbewegung in Deutschland war stark von den Suffragetten in Amerika und England beeinflusst. Für Forschungsarbeiten über die Unmittelbarkeit dieses Einflusses ist ein Blick in die Registrierbände der historischen Zeitschriften zu empfehlen (FMT-Signatur Z-GE003, Reg. und Z-GE004, Reg.1): Die Kolleginnen vom Archiv der Deutschen Frauenbewegung in Kassel haben in ihnen die Inhalte der Zeitschriften „Die Frauenbewegung“ (1895-1919) und „Die Frau im Staat“ (1919-1933) alphabetisch nach Namen und Stichworten aufbereitet, so können sie gezielt durchsucht werden. Für die Untersuchung der Kooperationen und Vernetzung der Frauenbewegungen auf internationaler Ebene ist die Zeitschrift „Ius Suffragii“ (FMT-Signatur Z-GE052) sehr ergiebig, die von 1906 bis 1924 erschien.

Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.

Marie Juchacz (1879-1956)

Mehr: Überblicksdarstellung zur Geschichte des Frauenwahlrechts in Deutschland von Dr. Kerstin Wolff im Digitalen Deutschen Frauenarchiv

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