Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Nein heißt Nein © Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0)

Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wurde etwas später öffentliches Thema als die Sexualgewalt gegen Frauen allgemein. Das liegt daran, dass die Frauen zusätzlich berufliche Repressalien zu befürchten hatten. Das Thema schwappte von Amerika nach Deutschland über, wo Feministinnen es breit aufgriffen – und auch relativ bald von Frauen in den Gewerkschaften und in der Politik.

1975

Häufig verwendete Grafik von Marie Marcks. Siehe auch Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I (FMT-Signatur: PD-AR.03.07).
Grafik von Marie Marcks

In den USA beginnen Frauen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz öffentlich zu machen. Initialzündung ist der Fall der Verwaltungsangestellten Carmita Wood in Ithaca, New York, die wegen fortgesetzter sexueller Belästigung durch ihren Chef selber gekündigt hatte und der deshalb das Arbeitslosengeld verweigert wird. Eine Studentinnengruppe der örtlichen Universität greift den Skandal auf, ruft die Gruppe Working Women United ins Leben und fordert rund 300 Frauengruppen und -organisationen auf, ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz öffentlich zu machen. Die Working Women United verwenden zum ersten Mal den Begriff Sexual Harassment (to harass=drangsalieren, schikanieren). Die Reaktionen auf den Aufruf sind überwältigend. Die New York Times titelt: Women begin to speak out a sexual harassment at work. Bald darauf ermittelt die Frauenzeitschrift Redbook in einer Umfrage: Von 9.000 Befragten haben 89 Prozent an ihrem Arbeitsplatz sexuelle Übergriffe erlebt.1 (Zur Geschichte des Begriffs „Sexual Harrassment“ in den USA)

August 1977

© Ms. Magazine, Cover des Magazins "Ms." im November 1977
Ms. Cover November 1977

Zum ersten Mal macht in der BRD eine betroffene Frau ihre sexuelle Belästigung und die ihrer Kolleginnen durch einen Vorgesetzten öffentlich. In der Frankfurter Rundschau2  und in Courage3  berichtet die Journalistin Annelie Runge über die Vorfälle in einem großen Verband, in dem sie als Leiterin der Pressestelle arbeitete. Wegen „nicht enden wollender Annäherungsversuche“ sei die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer für die meisten Mitarbeiterinnen zur „Tortur“ geworden. Runge und vier Kolleginnen berichteten dies dem Vorstand in einem Offenen Brief. Nachdem der Vorstand keine Konsequenzen zog, gab Runge den Offenen Brief an die Presse weiter. Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt. In der folgenden Gerichtsverhandlung wurde die fristlose Kündigung zurückgenommen und im Gegenzug Runge dazu verpflichtet, den Verband nicht weiter publizistisch anzugreifen. Eine Klage wegen „Nötigung“ hatten die Frauen nicht erhoben, da ihnen ihre Anwälte versichert hatten, dass dies nur möglich sei, wenn sie den Beweis erbringen könnten, dass ihr Vorgesetzter gewalttätig gewesen sei.4 Ein Gesetz gegen ’sexuelle Belästigung‘ gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.

Kolb, Ingrid (1977): Angequatscht, Betatscht, Vernascht. – In: Stern, 8.12.1977, siehe Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
STERN, Nr. 51, 1977

November 1977

In den USA titelt das feministische Magazin Ms.: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und wie damit Schluss gemacht werden kann! Die amerikanischen Medien greifen das Thema breit auf.

Dezember 1977

Unter dem Titel Angequatscht, Betatscht, Vernascht greift der Stern das Thema Sexuelle Belästigung auf. Er stellt acht betroffene Frauen vor, darunter auch Annelie Runge.5  Nach Erscheinen des Artikels erhalten die Frauen, die mit vollem Namen und Wohnort im Artikel auftauchen, obszöne Anrufe, Beschimpfungen und Drohungen.

März 1978

Externer Link: Ferkel im Betrieb. - In: EMMA, 3/1978, S. 50, siehe Pressedokumentation I : Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
EMMA, 3/1978, S.50

EMMA schreibt über das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und berichtet über die massiven Anfeindungen gegen Annelie Runge nach Veröffentlichung des Stern-Artikels.6

1979

In den USA erscheinen zahlreiche feministische Analysen zum Thema sexuelle Belästigung, darunter Catharine MacKinnons Sexual Harassment on Working Women.7 In diesem Grundlagenwerk beschreibt die Juristin auf Basis der gesammelten Erfahrungsberichte von Working Women United die massiven Auswirkungen sexueller Belästigung auf die Betroffenen und analysiert sexuelle Belästigung als Ausdruck der strukturellen Ungleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.

November 1980

MacKinnon, Catharine: Sexual Harassment of Working Women: A Case of Discrimination, Yale Univ. Press 1979 (FMT-Signatur: AR.03.050).
Sexual Harassment of Working Women

In den USA bestätigt die Staatliche Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz (Equal Employment Opportunity Commission – EEOC), dass „sexuelle Belästigung“ einer Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht und Religion gleichzusetzen sei und daher gegen Artikel 7 des Bürgerrechtsgesetz von 1964 verstößt. Damit stellt sie einen Klagegrund dar. Zum ersten Mal wird – auf Basis der Vorschläge von MacKinnon – der Begriff der ’sexuellen Belästigung‘ offiziell definiert. Demnach liegt eine sexuelle Belästigung vor, wenn „die Einwilligung eine explizite oder implizite Bedingung für Einstellung oder Beförderung sei“ und wo sexuelle Übergriffe „physisch oder verbal“ „eine einschüchternde, feindselige oder beleidigende Atmosphäre“ schafften.8 Außerdem enthält die EEOC-Richtlinie die Bestimmung, dass der Arbeitgeber für die entsprechenden Handlungen seiner Beschäftigten, ob Vorgesetzte oder Kollegen der Betroffenen, verantwortlich und damit haftbar ist, wenn er sie nicht verhindert.9

Dezember 1980

Was die sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz bedeutet, fasst erstmals Cheryl Benard in EMMA zusammen. Sie bezieht sich dabei auf Analysen der amerikanischen Feministinnen. Bei sexueller Belästigung handle es sich „weniger um ein wirklich sexuelles Verhalten, als eher um eine Demonstration und Ausübung von Macht.“. Sexuelle Belästigung sei eine „Form der Einschüchterung von Frauen.“10

Klaus Hecker (Die Grünen), 1983, Bild: EMMA-Archiv
Klaus Hecker (Die Grünen), 1983

August 1983

Klaus Hecker, Bundestagsabgeordneter der Grünen, löst in Deutschland die erste große öffentliche Debatte über sexuelle Belästigung aus. Der Abgeordnete hatte Mitarbeiterinnen seiner Fraktion wiederholt an die Brust gefasst, die machten die Übergriffe öffentlich. Hecker muss zurücktreten.11  EMMA berichtet über den „grünen Busenfreund“,12 der Spiegel greift das Thema in einer Titelgeschichte auf: Die belästigte Frau. Er schreibt: „Fast jede Frau, die arbeitet, [hat] sexuelle Belästigung durch Kollegen oder Vorgesetzte oder einfach durch Männer erlebt – wenn nicht selbst, so bei anderen. Insofern ist der kleine Skandal um den Bonner Grünen Hecker, der seinen Assistentinnen an den Busen griff, nur einer von Tausenden Fällen.„13  Der Artikel verweist auf eine Studie von Brigitte mit 4.200 Frauen in Büroberufen. 59 Prozent, also zwei von dreien, gaben an, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt zu haben.

1983

Externer Link: Der Spiegel Nr. 33, 1983
Die belästigte Frau

Das Europäische Parlament erklärt, dass zur europäischen „Direktive zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz“ auch Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung gehörten. Ein Jahr später fordert der EU-Ministerrat die Mitgliedsländer zum Handeln auf. Bis zu einem Gesetz gegen sexuelle Belästigung in Deutschland wird es noch über zehn Jahre dauern.

1984

Die von den Grünen – infolge des Skandals um Klaus Hecker – in Auftrag gegebene Studie zum Ausmaß sexueller Belästigung erscheint. Einige Resultate der sog. INFAS-Studie: Jede vierte Frau gab an, ein- oder sogar schon mehrmals am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein. Außerdem hatte jede 14. Frau wegen sexueller Übergriffe ihren Arbeitsplatz verloren oder gekündigt.14 

1986

Plogstedt, Sibylle ; Bode, Kathleen (1984): Übergriffe : sexuelle Belästigung in Büros und Betrieben ; eine Dokumentation der Grünen Frauen im Bundestag. - Reinbek bei Hamburg : Rowohlt-Taschenbuch-Verl. (FMT-Signatur: AR.03.045).
Übergriffe. Sexuelle Belästigung in Büros und Betrieben

Gewerkschafterinnen greifen das Thema auf. Die IG-Metall-Frauen beschließen auf ihrer 12. Frauenkonferenz, den „Kampf gegen sexuelle Belästigung verstärkt zum Bestandteil gewerkschaftlicher Interessenvertretung zu machen“.15 Der ÖTV-Betriebsfrauenausschuss in Berlin organisiert die Ausstellung und Plakatkampagne Mach mich nicht an! 16  Der Landesfrauenausschuss der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Schleswig-Holstein fordert Betriebs- und Personalräte auf, eine „Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung“ einzusetzen.17
Der Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) fordert alle Mitgliedsgewerkschaften auf, „eine klare politische Linie zur Frage der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zu entwickeln“ und gibt im Dezember einen ersten gewerkschaftlichen Leitfaden zum Umgang mit dem Thema heraus.18  Die im folgenden Jahr vom DGB herausgegebene Broschüre Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Frauen wehren sich19 leitet die Thematisierung der sexuellen Belästigung innerhalb der deutschen Gewerkschaften ein, inklusive der Feststellung, dass die Gewerkschaften gegenwärtig selbst noch einen Schulungsbedarf zum Thema haben.

Mach mich nicht an : Sexismus am Arbeitsplatz ; Dokumentation einer Ausstellung (1986). - Berlin : Verl. Die Arbeitswelt (FMT-Signatur: AR.03.020).
Mach mich nicht an

Elf Jahre nach den Amerikanerinnen werden nun auch deutsche Akademikerinnen an den Hochschulen aktiv. So wird an der FU Berlin eine Arbeitsgemeinschaft Sexuelle Belästigung von Frauen an den Hochschulen gegründet, nachdem die sexuelle Belästigung von Studentinnen durch einen Professor öffentlich geworden ist.20 Nach amerikanischem Vorbild wird ein Katalog über die „Definition und Richtlinien für sexuelle Belästigung an der Hochschule“ entwickelt, zu dem der Universitätspräsident Stellung nehmen soll. Die deutsch-amerikanische Professorin Carol Hagemann-White wird als Ansprechpartnerin für sexuell belästigte Frauen bestimmt.21 

Holzbrecher, Monika ; Braszeit, Anne ; Müller, Ursula ; Plogstedt, Sibylle (1990): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. - Stuttgart [u.a.] : Kohlhammer (FMT-Signatur: AR.03.405)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

März 1986

Die Grünen legen einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vor. Sie wollen damit auch den Tatbestand der sexuellen Belästigung juristisch erfassen, der bis dato nicht existiert. Frauen, die sich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr setzen wollen, haben lediglich die Möglichkeit, wegen Nötigung, Erpressung und Missbrauch von Abhängigen oder Minderjährigen zu klagen. Artikel 1 der Generalklausel des grünen Gesetzentwurfs bestimmt, dass „die Ungleichbehandlung und Diskriminierung einer Frau aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit […] unzulässig“ ist. Was unter Diskriminierung zu verstehen ist, wird in Absatz 3, allerdings nur allgemein erläutert. Ob darunter auch die sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz gefasst werden kann, bliebe der Auslegung der RichterInnen überlassen.22

Flugblatt, 1994, Pressedokumentation I : Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (FMT-Signatur: PD-AR.03.07).
Flugblatt, 1994

20. Mai 1986

Im Europäischen Parlament legt der Ausschuss für die Rechte der Frau einen Bericht über Gewalt gegen Frauen vor.23 Darin benennt er auch das Problem der sexuellen Belästigung. Das EU-Parlament fordert daraufhin in einer Entschließung die Länder der EU auf, „sich um eine rechtliche Definition des Tatbestandes der sexuellen Belästigung zu bemühen, damit die Opfer solcher Zudringlichkeiten eine klare Grundlage haben, auf der sie Anzeige erstatten können“. Es fordert außerdem breite Informationskampagnen von den Regierungen und den Gewerkschaften, mit dem Ziel, „alle Beschäftigten über ihre individuellen Rechte aufzuklären, den diskriminierenden Charakter sexueller Belästigung herauszustellen und die Opfer darüber zu unterrichten, welche Wege ihnen offenstehen“.  In den Schulen soll das Thema im Rahmen von Sexual- und Sozialkundeunterricht angesprochen werden.

Postkarte, 1994, Pressedokumentation I : Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (FMT-Signatur: PD-AR.03.07).
Postkarte, 1994

August 1986

Bundesfrauenministerin Rita Süssmuth (CDU) kündigt an, eine Untersuchung über sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz in Auftrag geben zu wollen. Neben Erhebungen zum Ausmaß des Problems soll die Rechtsprechung ausgewertet und Vorschläge für Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Sie wird 1990 erscheinen.

1989

Ein Richter in Hannover verurteilt den Chef eines privaten Rettungsdienstes „wegen fortgesetzter sexueller Nötigung“ zu 15 Monaten Gefängnis. Der 45-Jährige hatte seine 22-jährige Sekretärin monatelang bedrängt und betatscht. Der Spiegel wertet die „beispiellos hohe Strafe“ als „ein Indiz dafür, dass die Justiz die strafrechtliche Bedeutung sexistischer Übergriffe am Arbeitsplatz inzwischen anders bewertet als früher“.24

Wie geht es weiter?

Im Jahr 1991 legt die Bundesfrauenministerin Angela Merkel die von ihrer Vorgängerin angekündigte Studie vor. Sie bestätigt das epidemische Ausmaß sexueller Belästigung: Drei von vier Frauen haben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Jede zweite Betroffene berichtet über anzügliche Bemerkungen, jeder fünften wurde an den Busen gefasst, jede zehnte wurde von Chef oder Kollegen zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Am stärksten betroffen sind Frauen in sogenannten ‚Männerberufen‘, an der Spitze stehen Polizistinnen.25

Externer Link: EMMA 4/1992, S.42 f.
Angela Merkel in EMMA 4/1992

Ein Jahr später legt Frauenministerin Angela Merkel den Entwurf für ein Gesetz gegen sexuelle Belästigung vor und erntet dafür reichlich Häme in den Medien.26 So zeigt Bild am Sonntag einen unvorteilhaften Schnappschuss von Merkel und hämt: „Würden Sie diese Frau einstellen?“.

Am 1. September 1994 tritt in Deutschland das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung in Kraft. Es definiert sexuelle Belästigung als „jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt“. Darunter fallen nicht nur strafrechtlich relevante Taten wie sexuelle Nötigung, sondern auch „Aufforderungen zu sexuellen Handlungen“ oder das „Anbringen pornografischer Darstellungen“. Außerdem hat der Arbeitgeber die Pflicht, Beschäftigte vor sexueller Belästigung zu schützen. Unternimmt er nichts gegen einen Übergriff, kann die betroffene Arbeitnehmerin (und, wenngleich erheblich seltener vorkommend: der Arbeitnehmer) die Arbeit einstellen und den Arbeitgeber verklagen. Trotz des Gesetzes werden immer wieder Fälle sexueller Belästigung öffentlich, vor allem solche gegen Frauen in ‚Männerberufen‘.

Am 14. Februar 1999 erschießt sich die Münchner Polizistin Silvia Braun mit ihrer Dienstwaffe. Grund: Massives Mobbing durch ihre Dienststelle.27 Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnet den Fall, über den bundesweit berichtet wird, als „Spitze des Eisbergs“. Auch nach der Zulassung von Frauen zur Bundeswehr am 1. Januar 2001 wird über Vergewaltigungsfälle in Kasernen berichtet. (siehe Dossier Frauen im Militär)

Schwarzer, Alice (Hrsg.): Es reicht! Gegen Sexismus im Beruf. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2013, S. 162. (FMT-Signatur: AR.03.411).
Es reicht!

Am 14. August 2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, eine Folge des Drucks der EU, die zwischen 2000 und 2004 mehrere Gleichbehandlungsrichtlinien verabschiedet hatte. Ziel des AGG ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Das AGG bezieht sich nicht nur auf Diskriminierung am Arbeitsplatz, sondern auch auf sogenannte ‚Massengeschäfte‘ wie Vermietungen oder Versicherungen. Das Gesetz ersetzt das bisherige Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung und enthält die gleichen Bestimmungen.

Am 14. Mai 2011 erschüttert die Verhaftung von Dominique Strauss-Kahn die Welt. Der Sozialist und amtierende IWF-Chef wird von Nafissatou Diallo, einem schwarzen Zimmermädchen aus Guinea, beschuldigt, sie im New Yorker Hotel Sofitel zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Strauss-Kahn bestreitet die Vorwürfe und wird im Strafprozess freigesprochen. Er zahlt jedoch später einen Millionenbetrag an Diallo, um einen Zivilprozess zu verhindern. Bald darauf melden sich in Frankreich weitere Frauen zu Wort, die Strauss-Kahn – der außerdem regelmäßig an ‚Sexpartys‘ mit Zwangsprostituierten teilnahm – sexueller Gewalt beschuldigen. Der Fall Strauss-Kahn wird zum Paradebeispiel für die Omertà, also das Schweigegebot, das trotz des allgemeinen Wissens über die Übergriffe des Politikers herrschte. Im Jahr 2016 werden sich anlässlich lange verschwiegener Übergriffe diverser Politiker 17 französische Politikerinnen – darunter die Strauss-Kahn-Nachfolgerin Christine Lagarde – mit einem Appell zu Wort melden: „Wir werden nicht länger schweigen!“

Wizorek, Anne (2014): Weil ein #Aufschrei nicht reicht : für einen Feminismus von heute. - Frankfurt am Main : Fischer (FMT-Signatur: FE.10.207).
Weil ein #Aufschrei nicht reicht

Am 24. Januar 2013 erscheint im Bundestags-Wahljahr im Stern ein Porträt der Reporterin Laura Himmelreich über den FDP-Spitzenkandidaten Rainer Brüderle: Der Herrenwitz28. Himmelreich beschreibt darin die sexistischen Ausfälle des 67-Jährigen und stellt die Frage, ob ein Politiker mit diesem Frauenbild ein zukunftstauglicher Politiker sei. Dass sexistisches Verhalten nicht als Kavaliersdelikt, sondern als ernsthaftes Kriterium für die Qualifikation eines Politikers angelegt wird, ist neu. Der Fall Brüderle wird in ganz Deutschland diskutiert, die Medien berichten und debattieren flächendeckend.

Einen Tag später starten Berliner Netzaktivistinnen auf Twitter den Hashtag #aufschrei und rufen Frauen dazu auf, ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung zu schildern. Tausende folgen dem Aufruf und berichten in zehntausenden Tweets von ihren Erfahrungen, Medien und Talkshows berichten nonstop über das Phänomen. Die überwältigende Reaktion der Frauen zeigt: Sexismus und sexueller Übergriffe auch, aber nicht nur am Arbeitsplatz, sind für Mädchen und Frauen nach wie vor an der Tagesordnung.29

Tatort Arbeitsplatz : sexuelle Belästigung von Frauen (1992). - Gerhart, Ulrike [Hrsg.] ; Heiliger, Anita [Hrsg.] ; Stehr, Annette [Hrsg.]. 1. Aufl. - München : Frauenoffensive (FMT-Signatur: AR.03.046).
Tatort Arbeitsplatz
Nachdem in der Silvesternacht 2015/2016 tausende Männer nordafrikanischer/arabischer Herkunft am Kölner Hauptbahnhof massenhaft Frauen sexuell attackieren und ihnen gezielt an Brüste, Po und Genitalien fassen, wird auch einer breiten Öffentlichkeit bewusst, dass diese Taten mit dem Strafrecht praktisch nicht zu ahnden sind. Das sogenannte ‚Grapschen‘ – ob am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit – wurde von Gerichten bis dato nicht unter „sexuelle Nötigung“ gefasst, weil es unter der „Erheblichkeitsschwelle“ lag. Eine breite öffentliche Debatte um diese Strafbarkeitslücke beginnt.Am 7. Juli 2016 beschließt der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts. Im neugeschaffenen § 184i „Sexuelle Belästigung“ heißt es jetzt: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (Gesamter Gesetzestext) Sexuelle Belästigung ist damit nun vier Jahrzehnte, nachdem die Frauenbewegung das Problem an die Öffentlichkeit gebracht hatte, nicht mehr nur im AGG verankert, sondern wird nun auch via Strafrecht geahndet.

Quellen

1 Zitiert nach: Cadalbert Schmid, Yolanda (1988): Lästige Aufmerksamkeiten : sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. - In: Emanzipation : feministische Zeitschrift für kritische Frauen, Bd. 14, Nr. 4. (FMT-Signatur: Z-A002)
2 Runge, Annelie (1977): Sex-Angebote am Schreibtisch : Zu einem „Offenen Brief“ an den Chef. - In: Frankfurter Rundschau, 20.8.1977, siehe Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I, 1977-1994 (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
3 Runge, Annelie (1977): Wenn mein Chef mit mir schlafen will. - In: Courage, Nr. 9, siehe Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I, 1977-1994 (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
4 Plogstedt, Sibylle ; Bode, Kathleen (1984): Übergriffe : sexuelle Belästigung in Büros und Betrieben ; eine Dokumentation der Grünen Frauen im Bundestag. - Reinbek bei Hamburg : Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, S. 131f.  (FMT-Signatur: AR.03.045).
5 Kolb, Ingrid (1977): Angequatscht, Betatscht, Vernascht. – In: Stern, 8.12.1977, siehe Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I, 1977-1994 (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
6 Ferkel im Betrieb (1978). - In: EMMA, Nr. 3, S. 50, siehe Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I, 1977-1994 (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
7 MacKinnon, Catharine (1979): Sexual Harassment of Working Women: A Case of Discrimination, Yale University Press. (FMT-Signatur: AR.03.050)
8 Von Roques, Valeska (1983): "Ich möchte mich gerne wehren, aber wie?". - In: Spiegel, Nr. 33, 15.08.1983, S. 81.
9 Hohmann, Harald ; Moors, Christiane (1995): Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Recht der USA (und Deutschlands). In: Kritische Justiz, Nr. 2 , S. 154.
10 Benard, Cheryl (1980): Immer nur lächeln. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in: EMMA, Nr. 12, S. 25.
11 Über den Fall Hecker siehe Pressedokumentation: Sexuelle Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen, exemplarische Fälle, 1975-1993 (FMT-Signatur: PD-SE.03.02, Kapitel 7).
12 Grüner Busenfreund. Sexuelle Belästigung (1983). - In: EMMA, Nr. 9, S. 13.
13 Von Roques, Valeska (1983): „Ich möchte mich gerne wehren, aber wie?“. - In: Der Spiegel, Nr. 33, 15.08.1983, S. 81.
14 Darstellung der Ergebnisse bei Plogstedt, Sibylle ; Bode, Kathleen (1984): Übergriffe : sexuelle Belästigung in Büros und Betrieben ; eine Dokumentation der Grünen Frauen im Bundestag. - Reinbek bei Hamburg : Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, S. 98f. (FMT-Signatur: AR.03.045).
15 Es reicht! Gegen Sexismus im Beruf (2013). - Schwarzer, Alice [Hrsg.]. Köln : Kiepenheuer & Witsch, S. 161. (FMT-Signatur: AR.03.411)
16 Mach mich nicht an : Sexismus am Arbeitsplatz ; Dokumentation einer Ausstellung (1986). -
Evers, Maica [Hrsg.] ;  Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) / Bezirksfrauenausschuss [Hrsg.]. Berlin : Verlag Die Arbeitswelt (FMT-Signatur: AR.03.020).
17 Angrapschzeit (1986). - In: Kofra : Zeitschrift für Feminismus und Arbeit, Nr. 25, S. 27. (FMT-Signatur: Z-F041)
18 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beseitigen. Ein Leitfaden für Gewerkschaften (1986). - Internationaler Bund freier Gewerkschaften (IBFG) [Hrsg.]. Brüssel : Selbstverlag
19 Plogstedt, Sibylle ; Bertelsmann, Klaus (1988): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz : Frauen
wehren sich. - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) / Abteilung Frauen [Hrsg.] ;
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) / Abteilung Jugend [Hrsg.].  Düsseldorf :
Selbstverlag (FMT-Signatur der 2. Auflage: AR.03.049).
20 Krüger, Petra (1988): Bumerang. - In: EMMA, Nr. 9, S. 40 - 41.
21 Hentschel, Gitti (1986): Wenn der Herr Professor grabscht. - In: Die Tageszeitung, 03.05.1986, siehe Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz I, 1977-1994 (FMT-Signatur: PD-AR.03.07, Kapitel 1).
22 Slupik, Vera (1986): Grüne Frauen gegen Männerfront. - In: EMMA, Nr. 3, S. 4 - 6.
23 Ancona, Hedy de (1986): Bericht im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau über Gewalt
gegen Frauen. - Europäisches Parlament / Ausschuss für die Rechte der Frau [Hrsg.]. Straßburg :
Selbstverl., 32 S. - (Sitzungsdokumente / Europäisches Parlament / Ausschuß für die Rechte der Frau
: Serie A ; 1986-87) (FMT-Signatur: SE.01.033).
24 Schwarzer, Alice (Hrsg.): Es reicht! Gegen Sexismus im Beruf. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2013, S. 162. (FMT-Signatur: AR.03.411). Siehe auch Pressedokumentation: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz II, 1976-1994 (FMT-Signatur: PD-AR.03.08, Kapitel 3)
25 Holzbrecher, Monika ; Braszeit, Anne ; Müller, Ursula ; Plogstedt, Sibylle (1990): Sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz. - Stuttgart [u.a.] : Kohlhammer (Schriftenreihe / Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ; 260). (FMT-Signatur: AR.03.405)
26 Königin ohne Land : Mit ihrem Gesetz zur Gleichberechtigung stößt Frauenministerin Angela Merkel auf Widerstand (1992). - In: Der Spiegel, Heft 10, S. 107. Verfügbar unter:http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13681420
27 Musall, Bettina ; Ulrich, Andreas (1999): Ganz ungeniert : Polizistinnen werden von Kollegen häufiger sexuell belästigt als Frauen in jedem anderen Beruf. Jetzt hat sich eine Beamtin umgebracht. – In: Der Spiegel, Heft 8, S. 83.
28 Himmelreich, Laura (2013): Der Herrenwitz. – In: Stern, 24.1.2013.
29 Hollstein, Miriam (2014): Das große Schweigen? Was vom #aufschrei übrig blieb. In: Bundeszentrale für Politische Bildung (Dossier Sexismus). Verfügbar unter: www.bpb.de/apuz/178662/was-vom-aufschrei-uebrig-blieb

Alle Internetlinks wurden zuletzt abgerufen am 01.03.2018.

Auswahlbibliografie

Empfehlungen

MacKinnon, Catharine (1979): Sexual Harassment of Working Women: A Case of Discrimination. - Yale Univ. Press (FMT-Signatur: AR.03.050).

Tatort Arbeitsplatz : sexuelle Belästigung von Frauen (1992). - Gerhart, Ulrike [Hrsg.] ; Heiliger,
Anita [Hrsg.] ; Stehr, Annette [Hrsg.]. 1. Aufl. - München : Frauenoffensive (FMT-Signatur: AR.03.046).

Schnock, Brigitte (1999): Die Gewalt der Verachtung : sexuelle Belästigung von Frauen am
Arbeitsplatz. - St. Ingbert : Röhrig Univ.-Verl (FMT-Signatur: AR.03.059).

MacKinnon, Catharine (2005): Women's lives, men's laws. - Cambridge, Mass. [u.a.] : Belknap Press of Harvard Univ. Press (FMT-Signatur: FE.10.050).

Es reicht! Gegen Sexismus im Beruf (2013). - Schwarzer, Alice [Hrsg.]. Köln : Kiepenheuer & Witsch, S. 161 (FMT-Signatur: AR.03.411).

Wizorek, Anne (2014): Weil ein #Aufschrei nicht reicht : für einen Feminismus von heute. - Frankfurt am Main : Fischer (FMT-Signatur: FE.10.207).

Pressedokumentation

Pressedokumentation zum Thema Sexuelle Belästigung: PDF-Download

Die Pressedokumentation des FMT umfasst strukturierte, thematisch aufbereitete und inhaltlich erschlossene Beiträge der allgemeinen und feministischen Presse, meist angereichert mit weiteren Materialien wie z.B. Flugblättern und Protokollen.

Weitere Bestände im FMT (Auswahl)

FMT-Literaturauswahl Sexuelle Belästigung: PDF-Download

EMMA-Artikel Sexuelle Belästigung: PDF-Download

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