Zum 100. Geburtstag von Louise Otto-Peters

Am 26. März war der 100. Geburtstag Luise Otto-Peters‘, die die Begründerin der deutschen Frauenbewegung war. Es berührt seltsam, dieser Tatsache in dem Augenblick gegenüber zu stehen, da die Frauen Deutschlands zum ersten Mal „dem Reich der Freiheit als Bürgerinnen geworben“ sind.

Das Los der Arbeiterinnen machte Luise Otto zur Kämpferin. Starkes soziales Verantwortlichkeitsgefühl weckte in ihr die Erkenntnis, dass Frauenarbeit in einem nur von Männern geleiteten und nach Mannesart orientierten Staat ein Problem bleibt. Dieser Ueberzeugung gibt sie in der „Adresse eines Mädchens“ Ausdruck, die sie 1848 an den sächsischen Minister Oberländer richtet. Sie verlangt darin bessere Bedingungen für die Arbeiterinnen und eine Organisation der Frauenarbeit wie sie den Männern damals zugesagt ward.

Die Reaktion bringt ihr schwere Verfolgungen – aber weder diese noch die lange Kerkerhaft ihres Verlobten August Peters brechen ihre Kraft. Als ihr Gatte, ihr Mitarbeiter auf politischem und sozialem Gebiet gestorben ist, findet sie in Auguste Schmid eine MItkämpferin für die Organisation der bürgerlichen Frauenbewegung. Doch ist als mittelbare Folge dieser Arbeitsgemeinschaft eine Dämpfung des Schwunges und des Freiheitsdurstes bei Luise Otto-Peters festzustellen. Sie gleitet vom politischen Boden mehr zur sozialen Hilfsarbeit hinüber, innerhalb deren die beiden Frauen in gemeinsamem Streben Wesentliches erreicht haben.

Luise Otto-Peters „Erstes Vierteljahrhundert des Allgem. Deutschen Frauenvereins“ gibt von unermüdlicher Schaffensfreude Kunde. Neben den Schriften zur Frauenfrage entstammen ihrer Feder eine ganze Reihe von Romanen, Novellen und Gedichten.

76 Jahre alt ist Luise Otto-Peters geworden. Dennoch stand die deutsche Frauenbewegung bei ihrem Tod noch immer in den Anfängen. Heute haben wir das politische Wahlrecht erlangt – möge auf dieser Grundlage auch die wirtschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Frau nicht lange ausbleiben.

(Quelle: Louise Otto Peters (1919). – In: Die Frau im Staat : eine Monatsschrift, Nr. 3, S. 16 – 17)

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