Hedwig Dohm, 1876
Die unmittelbaren, praktischen Folgen des Stimmrechts sind vielleicht nicht die wichtigsten. Die Hauptsache aber ist dies: die Gewährung des Stimmrechts ist der Schritt über den Rubikon. Erst mit dem Stimmrecht der Frauen beginnt die Agitation für jene großartigen Reformen, die das Ziel unserer Bestrebungen sind. Die Theilnahme am politischen Leben macht alle anderen Fragen zu offenen.
Die Frauen fordern das Stimmrecht als ihr Recht. Warum soll ich erst beweisen, daß ich ein Recht dazu habe? Ich bin ein Mensch, ich denke, ich fühle, ich bin Bürgerin des Staates, ich gehöre nicht zur Kaste der Verbrecher, ich lebe nicht von Almosen, das sind die Beweise, die ich für meinen Anspruch beizubringen habe. Der Mann bedarf, um das Stimmrecht zu üben, eines bestimmten Wohnsitzes, eines bestimmten Alters, eines Besitzes, warum braucht die Frau noch mehr? Warum ist die Frau gleichgestellt Idioten und Verbrechern? nein, nicht den Verbrechern. Der Verbrecher wird nur zeitweise seiner politischen Rechte beraubt, nur die Frau und der Idiot gehören in dieselbe politische Kategorie.
Die Gesellschaft hat keine Befugniß, mich meines natürlichen politischen Rechts zu berauben, es sei denn, daß dieses Recht sich als unvereinbar erwiese mit der Wohlfahrt des Staatslebens. Den Beweis dieses Antagonismus zwischen Staatsleben und Frauenrechten haben wir zu fordern. Man wird uns darauf warten lassen bis zum jüngsten Tag und sich inzwischen auf das Gottesgericht berufen, welches die Frau durch den Mangel eines Bartes als unpolitisches Wesen gekennzeichnet hat.
Die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse, welche die Lasten der Bürgerschaft trägt, kein Recht habe bestimmend auf diese Lasten einzuwirken, die Voraussetzung, daß eine Menschenklasse Gesetzen unterworfen sein soll, an deren Abfassung sie keinen Antheil gehabt, hat auf die Dauer nur für einen despotischen Staat Sinn und Möglichkeit. Die Zulassung eines solchen Prinzips ist Thyrannei in allen Sprachen der Welt und für jedes Geschlecht, für den Mann sowohl wie für die Frau. Der Anspruch politischer Gleichheit der Geschlechter in der Kammer und auf der Tribüne erscheint den Männern als sittlicher Frevel und setzt sie der Gefahr eines Lachkrampfes aus. Eine politische Gleichheit aber erkennen sie bereitwillig an: die Gleichheit vor dem Schaffot. Warum lachten Sie nicht, meine Herren, als Marie Antoinette’s und Madame Roland’s Haupt unter der Guillotine fiel?
„In einem Staate, sagt Frau v. Stael, wo man einer Frau im Interesse des Staates den Hals abschneidet, müßte sie doch wenigstens wissen warum?“ Die Männer antworten auf dergleichen naseweise Fragen niemals.
Warum sollten sie auch? Die Stimmen der Besitz- und Machtlosen verschlingt die Welle des großen Lebensstroms – echolos. Erst wenn die Frauen das Stimmrecht erlangt haben, wird ihr Wille, ihr Glück und ihre Meinung in die Wagschale fallen an den Stätten, wo man die Geschicke der Klassen und Nationen abwägt.
Aus ihrer Macht über die Frauen leiten die Männer ihre Rechte den Frauen gegenüber her. Die Thatsache der Herrschaft ist aber kein Recht. Gesetzlich bestimmen sie alle die Maßregeln, Gebräuche und Ordnungen, die zur Unterdrückung des weiblichen Geschlechts dienen und nennen diese Arrangements dann einen Rechtszustand. Das Unrecht wird aber nicht geringer, wenn ein Gesetz es sanktioniert hat, die Unterdrückung nicht weniger nichtswürdig, sondern nur um so furchtbarer, wenn sie einen universellen, einen weltgeschichtlichen Charakter trägt. Es giebt kein Recht des Unrechtes oder sollte doch kein’s geben. So lange es heißt: der Mann will und die Frau soll, leben wir nicht in einem Rechts-, sondern in einem Gewaltstaat.
Und so lange der Mann unverantwortlicher Gesetzgeber für die Frau ist, werden im wesentlichen die Zustände bleiben wie sie sind. Was sollen auch Modificationen, Milderungen und wohlwollende Berücksichtigungen, wo das Princip ein lasterhaftes ist, das Princip der Rechtlosigkeit der Frau vor dem Gesetz.
Die Frauen wollen keine Gnadenbeweise und Privilegien, sie betteln nicht um Wohlthaten und Almosen. Sie fordern Gerechtigkeit.
Jede Frau, die man Gesetzen unterwirft, die andere ohne ihre Mitwirkung gemacht haben, ist in ihrem Recht, wenn sie die Steuern verweigert. Und in der That sind bereits in England und Amerika Frauen mit der Weigerung, die Steuern zu zahlen, vorgegangen. Ein Brief einiger dieser energischen Vorkämpferinnen an die Redaktion einer englischen Frauenzeitung lautet: „Madame, wir würden Ihnen verpflichtet sein, wenn Sie durch Ihr Journal zur Kenntniß brächten, daß wir die Steuern verweigert haben als einen Protest gegen die Pflicht des Steuerzahlens ohne das Recht der Vertretung, und daß es unsere Absicht ist, diesen Protest im nächsten Jahre zu erneuern. Auf diese Weise glauben wir die Ungerechtigkeit, die die Frau vom Staatsleben ausschließt, auf’s klarste und zwingendste vor die öffentliche Meinung zu bringen. Wir, Besitzerinnen und Eigenthümerinnen, wollen uns einer so offenbaren Ungerechtigkeit mit unserm Willen nicht unterwerfen, und wir protestiren dagegen praktisch, energisch, öffentlich und friedlich zugleich. Und wir glauben, wenn andere Eigenthümerinnen den Muth hätten sich uns anzuschließen, so würde die Wirkung dieser Kundgebung auf die öffentliche Meinung eine sehr große sein“ (es folgen die Unterschriften mehrerer Frauen). Auch in Amerika, in St. Louis, haben Frauen die Steuern verweigert, weil Steuerzahlung ohne Repräsentation offener Despotismus sei. Die Frauen fordern das Stimmrecht, weil sie der Unterdrückung, der Heuchelei, der Erniedrigung müde sind, sie fordern es, weil sie ein Recht haben, daß ihre Stimme gehört werde bei der Abfassung von Gesetzen, welche ihre sociale Stellung und ihre individuellen Rechte betreffen. Eine jede Klasse hat ihr bestimmtes Gepräge, weiß besser in ihren eigenen Verhältnissen Bescheid als diejenigen, welche diesen Verhältnissen nicht unterworfen sind. Die Männer, sagt die Gesellschaft, repräsentiren die Frauen. Wann übertrug die Frau dem Manne das Mandat? Wann legte er ihr Rechenschaft von seinen Beschlüssen ab? Weder das eine noch das andere ist jemals geschehen. Wenn die Frauen nicht einverstanden sind mit dieser Vertretung, so ist eine Behauptung wie die angefühlte eine beleidigende sociale Improvisation der Männer, ein Hohn in’s Antlitz der realen Verhältnisse. Genau mit demselben Recht kann der absolute König sagen, er repräsentire sein Volk oder der Sklavenhalter, er repräsentire seine Sklaven. Es ist ein altes Argument, daß die Arbeiter durch ihre Arbeitgeber zu repräsentiren seien, das Argument hat aber die Arbeiter nicht überzeugt, und mit Energie haben sie diese Vertretung zurückgewiesen. Und die Frauen sollten sie acceptiren? Nimmermehr!
Die Frauen verlangen das Stimmrecht, weil jede Klasse, die am politischen Leben unbetheiligt ist, unterdrückt wird; die Betheiligung am politischen Leben dagegen nothwendig im Laufe der Zeit die Gleichheit vor dem Gesetze zur Folge haben muß. Die Klassen, die das Stimmrecht nicht üben dürfen, sind in der Gewalt der andern Klassen, die es üben. Dieses Princip ist stets so einstimmig von allen liberalen Parteien anerkannt worden, daß die Verleugnung desselben, den Frauen gegenüber, schier unbegreiflich ist…
In der Vossischen Zeitung war vor einigen Wochen zu lesen, daß die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Telegraphie sich gut bewährt habe, indem einmal der Telegraphen-Verwaltung auf diese Weise billigere Arbeitskräfte zugeführt werden… Nun wir wünschen der Telegraphen-Verwaltung Glück zu diesem edel gesparten Gelde. Wahrscheinlich greift das Telegraphiren die Männlein mehr an als die Frauen, und aus Mitleid stärkt und tröstet man diese Schwachen durch ein höheres Gehalt.
Glaubt man im Ernst, daß man an der wahlberechtigten Frau jene gemeine und schmachvolle Ungerechtigkeit begehen würde, ihr dieselbe gleich gut geleistete Arbeit geringer zu bezahlen als dem Mann? Es mag paradox klingen und ist doch vollkommen wahr: Die Arbeit der Frau wird deshalb schlechter bezahlt als die des Mannes, weil sie das Stimmrecht nicht hat.
Entweder du nimmst den Lohn, den wir dir bieten, oder du hast dich aus unserm Berufskreis zu entfernen, denn, merk‘ es wohl, nur unsere Güte gestattet dir den Eintritt, nicht dein Recht.
Jawohl – anstatt gerecht zu sein, ist man mitunter gütig gegen die Frau – mitunter – wo es sich aber um so reelle Güter wie Geld handelt, zieht man in der Regel die Ungerechtigkeit und einen Abzug am Gehalt vor.
Man beraubt die Frau des Stimmrechts, weil es ihrem Geschlecht nicht zukomme. Mit demselben Recht könnte man ihr das Geld nehmen, weil Geldbesitz den physischen Eigenschaften des Weibes widerspreche, man kann ihr den Unterricht verweigern unter dem Vorwand, daß Bildung die Weiblichkeit untergrabe. Und in der That, man hat es gethan, vollständig in vielen, theilweis in manchen Ländern.
Der Mangel des Stimmrechts bedeutet für die Frau: du sollst kein Eigenthum haben, keine Erziehung, kein Recht an den Kindern, dich darf der Mann, der Starke züchtigen, dich stößt die Gesellschaft als Wittwe mit deinen unversorgten Kindern, hülflos wie Hagar in die Wüste des Elends.
Frauen, so lange sie keine Macht haben, sind als Oppositionselemente indifferent.
„Du sollst nicht erwerben,“ spricht der Staat, so lange die Männer die Concurrenz der Frauen fürchten. „Erwirb,“ spricht dasselbe starke Geschlecht von dem Augenblick an, wo es fürchten muß, daß ihm die unversorgte Wittwe zur Last falle. Fürwahr, der Staat ist klug und weise.
Nach den Grundsätzen der Demokratie ist, was für eine Königin recht ist, auch recht für die einfachste Bürgersfrau. Entweder ist eine regierende Königin eine Fastnachtsidee, ein burlesker Einfall, und jeder Engländer, der seiner Königin gehuldigt und ihr den Eid der Treue geschworen, ist ein Narr und ein Uebelthäter an den Naturgesetzen, oder natürliches, politisches Recht besitzt eine jede Frau. Wenn ein Weib befähigt ist die höchste aller politischen Stellungen einzunehmen, mit welcher Autorität verweigert man ihr die geringeren?
Aber nein, du darfst nicht wählen und wenn du zu den edelsten und reinsten der Menschen gehörst, aber der trunkene Lastträger, er giebt seine Stimme für den Vertreter seiner Rechte ab. Nein, du darfst nicht wählen, und wenn du alle Weisheit und alle Erkenntniß der Welt besäßest; aber der verdummte Bauer, dessen Erkenntnißvermögen nicht über die Scholle Ackers reicht, die er pflügt, er hat bestimmend mitzuwirken auf die Gesetze, die die Existenz der Frau bedingen.
Wer darf behaupten, daß ein Gesetz, welches die weiseste und tugendhafteste Frau eines Rechts beraubt, das sie dem versoffenen Landstreicher gewährt, gut und gerecht ist! Die Männer behaupten es. Gott stärke ihre Denkkraft!
Die Gewohnheit, die lange Dauer der Unterwerfung hat die Meinung von ihrem Recht bei den Männern so festgewurzelt, daß sie sich der Thatsache der Unterdrückung, die sie üben, gar nicht bewußt werden, ebensowenig wie die Mehrzahl der Frauen über ihre legale Sklaverei zur Klarheit gelangt.
Denn die Frau ist nicht nur äußerlich unterdrückt, es tritt noch die innere geistige Knechtung hinzu. Ihre ganze Denk- und Gefühlsweise wird durch die Erziehung abgegrenzt und fixirt. Alle diejenigen Begriffe, Anschauungen und Vorstellungen, die mit ihrer socialen Lage übereinstimmen, werden ihr beigebracht, während man alle Erkenntnisse und Einsichten, die sich den thatsächlichen Zuständen feindlich erweisen könnten, ihr vorenthält.
Und so groß ist die Macht der Erziehung und Gewohnheit, daß selbst in Angelegenheiten, zu deren Beurtheilung weder wissenschaftliche Erkenntnisse, noch besondere Verstandeskräfte erforderlich sind, – in Angelegenheiten, wo die Natur eine ausreichende Lehrmeisterin ist, die widernatürlichste und lasterhafteste Gewöhnung den Sieg über das stärkste Naturgefühl davonträgt. Giebt es z.B. ein stärkeres Naturgefühl als dasjenige, welches das Weib lehrt, ihre Person nur dem Manne hinzugeben, den es liebt? Und empört sich nicht die Natur jedes besseren Weibes überall, so eine solche Hingabe ohne Liebe stattfindet?
Trotzdem ist das Weib von Alters her wie eine Waare an den Meistbietenden verhandelt worden, und es hat diesen Handel als ein von der Vorsehung ihr bestimmtes Geschick willig hingenommen.
Und derselbe Handel und dieselbe Willfährigkeit der Frau findet noch heut, wenn auch in milderer Form und mehr oder weniger verdeckt, statt.
Auguste Comte hat in seinem „Cursus der positiven Philosophie“ nachgewiesen die Zusammengehörigkeit einer Denkweise und eines politischen Zustandes als Notwendigkeit und als geschichtliche Thatsache. Daß die Frauen noch Unfreie und Leibeigene sind, ist ein Zeichen, daß die Denkweise unseres Jahrhunderts noch bedrückt wird vom Alp des Mittelalters und versetzt ist mit despotischen Gelüsten.
Lasalle sagt in einer seiner Broschüren: „Der vierte Stand, in dessen Herzfalten kein Keim einer neuen Bevorrechtigung mehr enthalten ist, ist eben deshalb gleichbedeutend mit dem ganzen Menschengeschlecht. Seine Freiheit ist die Freiheit der Menschheit selbst, seine Herrschaft ist die Herrschaft Aller.“
Ja wohl – Aller – mit Ausnahme der größeren Hälfte des Menschengeschlechts. Der seiner Zeit hochgeschätzte englische Bischof Horsley meinte noch im Jahr 1795: er wisse nicht, was die Masse des Volks in irgend einem Lande mit den Gesetzen weiter zu thun habe, als ihnen zu gehorchen. Dieser Satz ist noch heut lebendig in Kopf und Herzen der menschlichen Gesellschaft; denn, ob ich statt Masse des Volks und Arbeiter setze: Frau oder Neger oder Sudra, der Grundbegriff dieser tiefsinnigen Sentenz ist derselbe: Unbedingte Unterthänigkeit der einen Klasse unter die andere. Die Logik der Politik ist absolut. Entweder ist das Volk souverain und mithin auch die Frauen, oder Unterthanen eines Herrn und Königs sind wir alle. Wir können nur zurück zur Despotie, oder vorwärts zum rein demokratischen Staat, wo der Grundsatz zur Geltung kommen muß, daß die Frauen als Bestandtheile des souverainen Volks unantastbaren Anspruch haben auf völlige Gleichheit der bürgerlichen und socialen Rechte.
Ich erkenne Nichts an, was nicht Andere auch in mir anerkennen. Es giebt keine Freiheit der Männer, wenn es nicht eine Freiheit der Frauen giebt. Wenn eine Frau ihren Willen nicht zur Geltung bringen darf, warum soll es der Mann dürfen. Hat jede Frau gesetzmäßig einen Tyrannen, so läßt mich die Tyrannei kalt, die Männer von ihres gleichen erfahren. Einen Tyrannen für den andern.
Und warum ertragen die Frauen so geduldig den Mangel des natürlichsten aller Rechte?
Sehr einfach: Sie müssen; denn ihnen fehlt die Macht, sich diese Rechte zu erzwingen.
Was die Frage des Frauenstimmrechts so schwierig macht, ist ihre ungeheure Einfachheit. Die Gesellschaft sagt: die Frauen sind Staatsangehörige, mit Kopf und Herz begabt wie der Mann, sie haben neben den allgemeinen menschlichen Interessen bestimmte Interessen ihres Geschlechts wahrzunehmen, sie bedürfen wie die Männer eines Maßes von Freiheiten, um ihres Lebens froh zu werden usw. Wären diese Qualificationen hinreichend für ihren Anspruch auf politische Rechte, so raisonnirt die Gesellschaft weiter, so würden sie sich längst im Besitz dieser Rechte befinden. Daß sie derselben nicht theilhaftig sind, ist ein Beweis, daß sie ihnen von Natur- und Gotteswegen nicht zukommen. Eine Ungerechtigkeit kann hier nicht vorliegen, sie wäre zu schreiend und ihre Fortsetzung, Jahrhunderte hindurch, unmöglich.
Es muß so sein, weil es so ist und stets so war – ist die Rechtfertigung letzter Instanz jedes religiösen Glaubens und jedes socialen Aberglaubens. Und mit dieser starken Logik fährt man fort, die bestehende Ordnung der Dinge zu rechtfertigen, ohne zu beweisen, daß die Resultate ersprießlich sind.
Kant schrieb einmal: „ich mußte das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen.“ So in der Frauenfrage muß ein jeglicher den Verstand verleugnen, damit die Gefühle sich breit machen können, denn verstandesgemäß kann die Ausschließung der Frauen vom politischen Leben nimmermehr begriffen werden. Sie wird und kann niemals etwas anderes sein, als ein Glaubensartikel.
Unter den Quäkern in Amerika ist niemals die Rede von Frauenrechten gewesen. Sie verstanden sich von selbst, es waren einfach Menschenrechte.
(Textauszug aus: Dohm, Hedwig (1876): Der Frauen Natur und Recht. – In: Die Welt der Philosophin. – Bd. 3: Aufklärung und revolutionärer Aufbruch. – Meyer, Ursula I. [Hrsg.]. Aachen : ein-FACH-verl., 1997, S. 347 – 354); Original in: Dohm, Hedwig (1876): Der Frauen Natur und Recht : zur Frauenfrage ; zwei Abhandlungen über Eigenschaften und Stimmrecht der Frauen. – Berlin : Wedekind & Schwieger, 185 S.)