Social Media Beitrag vom 01.07.2026
Was heute absurd klingt, war jahrhundertelang patriarchale Realität: Der Nachname funktionierte wie ein „Besitzstempel“. Mit der Ehe verlor die Frau ihre dokumentierte Herkunft und Biografie. Ob im römischen Recht (Manus-Ehe) oder im deutschen BGB von 1900: Der Namenswechsel besiegelte den Übertritt der Frau in die Sippe und Herrschaft des Mannes.

In diesem Blick ins Archiv schauen wir auf ein wichtiges Jubiläum, denn vor genau 50 Jahren, am 1. Juli 1976, trat in der BRD eine historische Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft! 🎉💍 Ab diesem Tag durften Männer bei der Hochzeit auch den Geburtsnamen ihrer Frau als Familiennamen annehmen (s. Informationen für die Frau Z-S017:1976-4, S. 5).


Für Feministinnen war diese Reform erstmal ein Meilenstein. Die SPD argumentierte damals, dass der Name ein Persönlichkeitsrecht sei. Er präge uns von Kindheit an und sei im Beruf das eigene Aushängeschild (ST.13.057, S. 17f). Beim Namensrecht ging es nie nur um Bürokratie. Es ging um das Prinzip der Eigenständigkeit. Doch die Reform hatte einen patriarchalen „Auffang-Haken“: Konnten sich die Eheleute nicht einigen, wurde automatisch der Name des Mannes zum Ehenamen bestimmt. Feministische Zeitschriften titelten dies empört als Farce: Im Konfliktfall behielt das Patriarchat recht. Erst das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991 erklärte dieses männliche Vorrecht für verfassungswidrig (s. EMMA, 1991 und Streit 1988 & 1991).




🧐 Spannend ist auch der Vergleich mit der DDR: Dort gab es mit dem Familiengesetzbuch schon ab 1966 eine gleichberechtigte Wahlfreiheit. So drohte mit der Wiedervereinigung 1990 ostdeutschen Frauen plötzlich ein rechtlicher Rückschritt. Erst das Karlsruher Urteil von 1991 besiegelte diesen emanzipatorischen Standard für das vereinte Deutschland.


Die gesamte Timeline ⌛ des Ehe- und Kindesnamensrechts bis zur jüngsten Reform im Mai 2025 sowie Literatur und Berichterstattung dazu findet ihr auf den Kacheln!

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01.07.2026