Die beabsichtigte Ausdehnung des § 175 auf die Frau

Helene Stöcker, 1911

Wir haben es für eine Pflicht unserer Vereinigung für Mutterschutz und Sexualreform gehalten, an dieser drohenden Maßregel nicht mit blinden Augen und in falscher Scham vorüberzugehen, sondern zu versuchen, die Gefahr nach Kräften abzuwehren, daß der unselige § 175 nun auch auf die Frau ausgedehnt wird, wie es der Vorentwurf der Strafrechtsreform im § 250 vorsieht. Ist dieser Paragraph längst von allen Kulturmenschen als gemeinschädlich und abschaffungswürdig erkannt, so erreicht er den Gipfel des Unsittlichen durch die Hineinbeziehung der Frauen. Das ist überdies nicht etwa eine vermeintliche »Gerechtigkeit«, sondern wird noch zu einer krassen Ungerechtigkeit dadurch, daß die Handlungen, die Frauen miteinander begehen können, nach der geltenden Rechtsprechung bei Männern straffrei sind, während die bei Männern heute »strafbaren« Handlungen von den Frauen aus physiologischen Gründen gar nicht ausgeübt werden können. Also nicht einmal diese fadenscheinige »Gleichberechtigung« von Mann und Frau kommt auf diesem Gebiet in Frage.

Es ist selbstverständlich und braucht von dieser Stelle aus kaum betont zu werden, daß uns die normale Liebe, die Liebe zwischen Mann und Frau, und die Elternschaft als das Höchste und Erstrebenswerteste erscheint. Wir haben ja gerade, weil wir dies jederzeit offen betonten, von der Frauenbewegung, die sich in gewisser Weise vom Mann zu emanzipieren sucht, oft schroffen Widerspruch erfahren. Ja, man hat unsere Arbeit nach Kräften erschwert durch Verständnislosigkeit und Feindseligkeit. Aber das hält uns nicht ab, jetzt, wo der Frau ein neues, schweres Joch auferlegt werden soll, für die Frau einzutreten, wie es die natürliche Konsequenz unserer Anschauungen von uns verlangt. Denn darüber gebe man sich keinen Täuschungen hin: die Last dieses Paragraphen, der auch die Frauen unter das Stigma der Strafbarkeit stellen will, trifft nicht nur solche, bei denen tatsächlich Freundschaft sich zu sexuellen Handlungen verdichtet, sondern ebenso solche, bei denen das nicht der Fall ist. Wer einigermaßen die Kreise der gebildeten Frauen kennt, die in so ungeheurer Menge zur Ehelosigkeit verurteilt sind, die daher oft allein oder mit anderen Frauen zusammen leben, wird uns zustimmen müssen. So wären wenige davor sicher, gleichviel ob mit Recht oder Unrecht, von Neidischen oder Böswilligen, – und deren gibt es überall, – nicht unerlaubter Handlungen geziehen zu werden.

Mit Recht hat Geheimrat Eulenburg jüngst in einem Aufsatz, der sich gegen diesen Paragraphen richtet, gefragt, was sich wohl die Autoren dieses so »verbesserten« Paragraphen dabei gedacht hätten? Ob sie die Gleichberechtigungsbestrebungen der heutigen Frauenwelt damit haben verhöhnen oder ihnen einen Schritt haben entgegenkommen wollen? Das ist, als wenn man jemandem, dem man ein Auge ausgeschlagen habe, der Gerechtigkeit halber nun auch noch das zweite zerstören wolle. Gewiß ist, daß nun das Unheil dieses Paragraphen, der schon so unsäglich viel Unglück und Herzeleid, Tod und Entehrung im Gefolge hatte, auch auf die Frau ausgedehnt werden soll. Das kann die Ehrfurcht und Bewunderung vor der Weisheit unserer Gesetzgeber nicht erhöhen. Staatsanwalt Wulffen sagt in seinem Werk »Der Sexualverbrecher« (übrigens im Anschluß an Mittermaier): »Ich halte es nicht für kriminalpolitisch, die Beunruhigung, welche die Strafbestimmung und ihre öffentliche Diskussion dem männlichen Geschlecht gebracht hat, ohne Not in die Frauenwelt hineinzutragen. Daß zu einer solchen Ausdehnung die tatsächlichen Verhältnisse in Deutschland irgendwie Anlaß gegeben hätten, muß bestritten werden.« – So hat denn auch dieser Paragraph nicht nur unter denkenden Männern, auch unter ernsten Frauen schon energische Ablehnung gefunden. Selbst verhältnismäßig konservative Vertreterinnen der Frauenbewegung – wie Frau Elsbeth Krukenberg in Aschaffenburgs Zeitschrift und Dr. Kate Schirmacher im »Abolitionisten« – haben dagegen Protest erhoben.

Schon früher hat die bekannte Ärztin Frau Dr. Adams-Lehmann in München aus ihrer reichen Praxis daraufhingewiesen, daß durch das erzwungene Zölibat von mehreren Millionen im geschlechtsreifen Alter stehender Frauen ein Teil von ihnen im Anschluß an andere Frauen wenigstens einen Trost für das suchen, was ihnen durch das Schicksal versagt sei. Bei manchen hat sich auch, gerade durch unsere unnatürliche und ungesunde Trennung der Geschlechter, durch unsere asketische Erziehung Gleichgültigkeit oder Abneigung gegen den Mann entwickelt, für die dann eine zärtliche Freundschaft mit Frauen Ersatz bietet. Wir dürfen nicht vergessen: für den Mann ist gewissermaßen die ganze Welt da, die Prostitution, das Verhältnis, die Ehe. Die Frau ist durch die moralische Ächtung, jedenfalls nach außen hin, dem Scheine nach, zur vollkommenen Abstinenz gezwungen. Auf jede natürliche Befriedigung ihrer Liebessehnsucht ist der bürgerliche Tod gesetzt, der Verlust ihrer Existenz. Ihr drohen Verlassenheit, womöglich noch die Hilflosigkeit ihres Kindes. Abtreibung, Kindesmord und Herabsinken in die Prostitution sind die Folgen. Nun hat ein Teil der Frauen, der all diesen drohenden Übeln nicht zu begegnen wagte, in der innigen Verbindung mit anderen Frauen ein Surrogat für die Liebe gefunden, die natürlicherweise durchaus nicht immer sich zu sexuellen Handlungen steigert.

Ihnen allen droht nun Erpressung, Gefängnis und Schmach. Gerade Frauen mit ihrem stärkeren Zärtlichkeitsbedürfnis haben, wenn ihnen das Geschick Kinder und Gatten versagt hat, wenigstens das Verlangen nach einer innigen Gemeinschaft, nach einem gemeinsamen Heim, das sich schon aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt, das auch aus denselben Gründen in der Regel ein gemeinsames Schlafzimmer hat. Hunderttausende unserer gebildeten Frauen, Lehrerinnen, Künstlerinnen und Angestellte in anderen Berufen leben so still und friedlich beieinander.

Das Zölibat der Lehrerinnen, der Beamtinnen wird ja vom Staate selbst gefordert. In welcher Welt leben die Herren Gesetzgeber eigentlich, die von all dem gar nichts zu wissen scheinen? Denn das ist doch zweifellos, daß über all diesen Frauenfreundschaften fortan das Damoklesschwert des § 175 bzw. des § 250 im neuen Entwurf steht! Geht uns aber wirklich an, wagen die Gesetzgeber das im Ernst zu behaupten, daß irgend jemand auf der Welt ein Interesse daran hat, zu wissen oder gar, je nach dem, zu ahnden, in welcher Form hier zwischen einsamen Frauen Liebkosungen, zärtliche Worte und Umarmungen getauscht werden? Welch finsteres Mittelalter liegt doch allein darin, daß man sich überhaupt noch erlaubt, in das privateste Privatleben, das Liebesleben, von Staats wegen einzugreifen, daß man sich vorzuschreiben erdreistet, in welcher Art und Form sich dieses Leben abzuspielen hat? Man wird unwillkürlich an die Beichtspiegel der katholischen Moraltheologen erinnert, die es ja darin auch zu einer bewundernswürdigen Differenziertheit und Raffiniertheit gebracht haben, die genau anzugeben wissen, welche Liebkosungen erlaubt, welche verboten sind.

Die Art der Zärtlichkeit zwischen Mann und Frau, soweit sie freiwillig ist, kann doch auch nicht und wird doch auch nicht -»unter Strafe« gestellt! Nur noch im katholischen Beichtstuhl! Aber dort soll die Sündenvergebung doch oft leicht sein – in weiser Erkenntnis der menschlichen Natur. Insofern ist sogar die Kirche milder als der Staat!

Die Sexualwissenschaft unterscheidet zwischen dem Contrektationstrieb, dem Zärtlichkeitstrieb und dem Begattungstrieb, dem Detumeszenztrieb.

Die Frau – gerade die »weibliche« Frau, besitzt nun in der Regel in stärkerem Maße als der Mann den Zärtlichkeitstrieb – in schwächerem den Detumeszenztrieb. Schon aus diesem Grunde ist es für die Frau viel weniger auffallend, von der Freundschaft zur Liebe überzugehen, ist die Grenze für sie fließender zwischen Freundschaft und Erotik, da ihr ganzes Wesen an sich schon mehr von Erotik durchtränkt und erfüllt ist.

Dies ist auch die einfache Erklärung für die scheinbaren Widersprüche, daß einerseits die Frauen als geschlechtsbedürftiger, andererseits als »weniger sinnlich« als der Mann betrachtet werden. Auch die scheinbare »Kälte« der Frauen hängt damit zusammen; daß bei mangelnder Liebe und Liebeskunst der Mann auf diesen stärkeren Zärtlichkeitstrieb wenig Rücksicht nimmt, wodurch dann allerdings ein Miterleben und Genießen der Frau schwierig, oft zur Unmöglichkeit wird, da das ganze Wesen der Frau viel komplizierter organisiert ist, so daß für sie zum vollen Glücksrausch neben der physischen Befriedigung die Teilnahme und Inanspruchnahme auch der seelischen Fähigkeiten, der Herzenswärme gehört!

Wo der Mann das dauernd der Frau versagt, ist vielleicht mit ein Anlaß gegeben, daß die Frau, wenn sie nicht Kindern ihre Liebe zuwenden kann, ihre Befriedigung in einer innigen Freundschaft mit andern Frauen sucht. Es würde erklärlich machen, daß wir oft von verheirateten Frauen lesen, die leidenschaftlich einer Freundschaft sich hingeben, die ihnen vielleicht mehr Glück, mehr Befriedigung ihrer Herzenssehnsucht zu bieten vermag als die rohe, egoistische, nur an die eigene Befriedigung denkende »Liebe« des Gatten.

Jedenfalls sind die Vorgänge hier so kompliziert, so tief verwurzelt in den mannigfachen Sehnsüchten und Bedürfnissen der Menschen, daß nirgend mehr ein verständnisvolles Lernen, ein energisches Ablehnen jeder dogmatischen Aburteilung am Platze ist.

Und gewiß würde ein gut Teil der Frauen, die heute – unter dem Druck unserer ungesunden Verhältnisse und unserer noch ungesunderen Anschauungen – ganz vom Manne getrennt leben und daher ihrem Zärtlichkeitsbedürfnis nur Frauen gegenüber Ausdruck geben können, niemals dazu kommen oder gerne darauf verzichten, wenn ihnen eine natürliche Erfüllung für ihre Herzensbedürfnisse geboten würde. Man möchte manchmal fragen: was darf denn nun die Frau eigentlich? Und die Antwort lautet: Sie darf außer der Ehe – und das Heiraten hängt doch in erster Linie nicht von ihr, sondern vom Manne ab – sozusagen überhaupt nicht existieren: ein außereheliches Kind bringt ihr bürgerliche Vernichtung, eine Abtreibung das Zuchthaus, Verhütungsmittel werden künftig mit Gefängnis geahndet, Freundschaft mit Frauen bedeutet – Verdächtigung, Ehrabschneidung – ja, auch Gefängnis oder Zuchthaus. So bleibt ihr als einziges Auskunftmittel, wenn sie nicht absolut asexuell veranlagt ist, (und von einem solchen Menschen weiß die Wissenschaft bis jetzt noch nichts!) die einsame Liebe, die Phantasie. Wer wagt zu behaupten, daß dieser Notausweg, dies verzweifelte Sich-beschränken auf die einsame Befriedigung im Interesse der Gesellschaft wäre? Aber wir sind so an unsere verderbliche Heuchelei gewöhnt, daß wir uns einbilden, die Übel seien nicht vorhanden, weil wir in Gesellschaft nicht von ihnen zu sprechen pflegen.

Wir haben uns schon seinerzeit, angesichts des Prozesses Eulenburg, daran erinnert:

Über den Geschmack läßt sich bekanntlich nicht streiten, am wenigsten in sexuellen Dingen – und wenn der Geschmack mancher Leute in sexuellen Dingen sie zu Handlungen führt, der von der Allgemeinheit nicht geteilt wird, so ist das ihre Privatangelegenheit, sobald es sich um freie, unabhängige Menschen handelt, solange kein Mißbrauch von Amts- oder Erziehungsgewalt, Verführung von Minderjährigen usw. vorliegt. Hier würden also nur dieselben Forderungen zu stellen sein, die auch für die Verführung weiblicher Personen durch Männer gelten; der Mißbrauch der Amtsgewalt, des Arbeitgeberverhältnisses u. dgl. würden in beiden Fällen gleich streng zu bestrafen sein. Alles aber, was darüber hinaus geht, was sich in das freie Verhältnis zweier reifer Menschen mischen will, ist ein trauriges Überbleibsel aus den Zeiten des dunkelsten Absolutismus, der törichtesten Polizeigewalt. Geradezu empörend aber muß die Heuchelei wirken, mit der man geschlechtliche Handlungen bei gleichem Geschlecht für das todeswürdigste Verbrechen erklärt, das beide infamiert, unehrlich macht, während die Verführung von Frauen durch Männer, die gewöhnlich auf das ganze Leben der Frau viel verhängnisvoller einwirkt, durchaus als ehrenhaft gilt. Ja, man hält den nicht für einen ganzen Mann, der nicht irgendwie durch Benutzung der Prostitution oder Verführung von Frauen sich als »Mann« erwiesen hat.

Und doch ist der Schaden, der bei dem Mißbrauch des weiblichen Geschlechts durch den Mann erwächst, in der Mehrzahl der Fälle weitaus größer und trauriger in seinen Folgen. Die homosexuellen Handlungen bleiben immerhin auf die beiden Handelnden beschränkt, während der Mißbrauch der Frau durch den Mann nicht nur die Frau oft für ihr ganzes Leben ruiniert und zur Prostitution herabdrückt, sondern auch noch zur Existenz eines dritten schuldlosen Wesens führt, das, dank unserer wunderbaren doppelten Moral, an Stelle des schuldigen Vaters für die Gewissenlosigkeit seines Erzeugers zu büßen hat. Und so kann uns denn auch die furchtbare sittliche Entrüstung über die »lasterhaften« Homosexuellen so lange nicht imponieren, als man nicht wenigstens die gleiche Entrüstung jedem Manne gegenüber zeigt, der die sozial und physisch schwächere Stellung der Frau mißbraucht, um sich den Pflichten seiner Vaterschaft zu entziehen oder der zur Aufrechterhaltung der furchtbarsten menschlichen, nein, unmenschlichsten Sklaverei, die es je auf der Welt gegeben hat und noch gibt: der Prostitution und des Mädchenhandels, durch seine Teilnahme und Duldung beiträgt.

Man findet oft in wissenschaftlichen Ausführungen die Bemerkung, daß die Prostituierten diese oder jene sexuelle Vorliebe hätten. So teilt man nun mit, daß gerade unter den Prostituierten (wie in Gefängnissen und Instituten) geschlechtliche Beziehungen unter Frauen häufig seien. Damit glaubt man die Sache zum »Laster« gestempelt und damit ein für allemal abgetan zu haben. Nun, Prostituierte sind aber auch Menschen nach unserer Auffassung, wenn man sie auch, zum Teil sogar von Staats wegen, ihrer Menschenwürde entkleidet hat. Daß sie Anschluß bei anderen Frauen suchen, ist menschlich begreiflich, schon aus Ekel am Manne, der sie mißbraucht. Für die Gesellschaft ist das gewiß weniger gefährlich, als wenn sich die Prostituierte mit einem anderen Manne, einen Zuhälter, verbindet, der übrigens in dem §250 eine neue Waffe zu Erpressungen und Willkür gegen sie hat. Wie übrigens der Mann, der die Reglementierung der Prostitution geschaffen hat, auch gewiß nicht ermangeln würde, den § 250 spielen zu lassen, wenn eine Frau ihm unbequem geworden ist oder sich ihm widersetzt, worauf Dr. Käte Schirmacher mit Recht hingewiesen hat.

Wenn wir die Prostitution, obwohl wir sie moralisch mißbilligen, doch nicht strafrechtlich verfolgen, wenn auch der Ehebruch heute nur noch als Antragsdelikt, aber nicht von Staats wegen verfolgt wird, so ist erst recht nicht abzusehen, was eine Geschmacksverirrung, falls man es so bezeichnen will, mit dem Strafrecht zu tun hat.

Vom ethischen Standpunkt aus ist die Verbindung seelischer und sinnlicher Momente das Wesentliche für die Liebe, um sie zur Liebe zu machen. Danach müssen Freundschaftsbündnisse zwischen Menschen, selbst wenn sie eine erotische Färbung annehmen, wie es bei den vornehmsten Geistern aller Zeiten – von Plato und Sokrates angefangen – der Fall war, nicht als niedriger und gemeinschädlicher gewertet werden als die feige und verantwortungslose Benutzung der Prostitution, bei der die Frau bis unter das Tier herabgedrückt wird, nur noch eine »Ware«, aber kein Mensch ist, für den Benutzer Mann.

Unsere rohe Geschlechtsmoral hat wirklich nicht das Recht, sich heuchlerisch über zwei Menschen zu entrüsten, die sich in freier Übereinkunft körperliche Zärtlichkeiten gestatten.

Wir lachen heute darüber, daß das Mittelalter glaubte, die Liebe zum gleichen Geschlecht sei die Ursache für Erdbeben, Pestilenz und »besonders dicke Feldmäuse«. Wenn wir aber die Sache genauer besehen, dann sind wir noch nicht gar so weit über diesen Aberglauben hinausgekommen.

Es ist kein Zufall, sondern die Folge eines innern Zusammenhangs, daß – wie B. Friedländer berichtet – die härteste Strafe, die menschlicher Fanatismus ersonnen hat, der Feuertod, ausschließlich auf drei Delikten stand, die sämtlich Phantasiedelikte waren: auf der Ketzerei, auf der Hexerei und auf dem Verbrechen »wider die Natur«, wie man die Liebe zum gleichen Geschlecht in der Sprache des Mittelalters nannte. Es ist uns gelungen, die Verbrechen der Hexerei und Ketzerei als das zu entlarven, was sie wirklich waren, als Delikte, die nur in der boshaften und verruchten Phantasie der Ankläger bestanden. Auch heute geschieht es wohl noch, daß es die Bosheit ist, welche die Anklage bildet, und die fromme Einfalt, welche das Urteil vollzieht.

Es ist an der Zeit, daß diese Entlarvung sich auch für das dritte Delikt, auf dem einst der Feuertod stand, vollendet. Gegenüber abweichenden Geschmacksrichtungen gibt es Duldung oder Unterdrückung. Sache der Kultur ist die Duldung, Sache der Unkultur und des Pöbels die Verfolgung und Unterdrückung, d. h. des rohen, seelisch unkultivierten Menschen, deren es in allen Ständen gibt, nicht etwa gerade in den ärmeren Schichten. Vielleicht finden wir sogar mehr Duldung im »Volk« als in gewissen Kreisen derer, die sich zu den Gebildeten rechnen.

Wer selber glücklicher, d. h. normaler, veranlagt ist, soll sich seiner glücklicheren Anlage freuen, insbesondere wenn er Gelegenheit hat, sie im Leben zu betätigen. Aber er beweist sich nur dann als würdig dieses Glückes, dieser Bevorzugung, wenn er die weniger »normal«, weniger »glücklich« Veranlagten oder durch das Leben Enterbten in ihrer Art unverletzt, unangetastet läßt.

Wir dürfen nicht vergessen, der asketische Geist mit seinen Verirrungen, der im Laufe des Mittelalters über Europa gekommen ist, hat nicht die Menschen tatsächlich geschlechtslos machen können, sondern er hat nur die geschlechtliche Betätigung in die Einsamkeit zurückgedrängt und die Menschen zu Heuchlern erzogen. So ist es auch gekommen; daß die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiete so lange eingeschränkt war und sich erst in den letzten Jahrzehnten unter schweren Kämpfen Bahn brechen konnte. Noch heute liegt ja ein Odium auch auf der ernsten wissenschaftlichen oder ethischen Beschäftigung mit diesen Problemen.

Aber so jung die Sexualwissenschaft noch ist, sie hat in der kurzen Zeit ihres Bestehens schon viel zur Befreiung des Individuums beigetragen und wird es voraussichtlich in immer höherem Maße tun. Helfen wir alle mit, daß das Licht der Wissenschaft immer tiefer in dieses schwierige Gebiet hineinleuchtet, das noch so dunkle Probleme in sich birgt und das doch so eng und unauflöslich mit allen Seiten unseres Wesens, den höchsten wie den tiefsten, verbunden ist. Spätere Zeiten werden einmal voll Grauen und ungläubigen Staunens auf unsere von sexueller Roheit und Barbarei, von sexuellem Aberglauben und Unwissenheit ganz erfüllte Zeit sehen, wie uns heute Menschenfresserei und Hexenverbrennung unbegreiflich erscheinen.

Unser moderner Staat baut sich auf dem Begriff der Freiheit des Einzelnen, der freien Persönlichkeit auf. Auf dem Gebiet des Glaubens und des Kultus haben, äußerlich angesehen und grundsätzlich, die verschiedensten Richtungen nebeneinander Duldung. Nur auf dem Gebiet der Sexualmoral herrscht noch rückständigster Absolutismus und Intoleranz, schlimmer noch, man stellt die Sexualmoral unter das Strafrecht. Wir können aber von einem freiheitlichen Staatswesen, von einem Kulturstaate nicht eher sprechen, bis wir neben der legalen und sozialen Religionsfreiheit auch die Freiheit der Persönlichkeit in ihrem privatesten Privatleben, im Liebesleben, errungen haben. Wenn schon Religion Privatsache ist, so ist es die Liebe nicht minder! Wir müssen dahin kommen, daß wir nicht mehr über von unserer Art verschiedene Arten der Liebe uns glauben entrüsten, sie voll Abscheu als »pervers« bezeichnen zu dürfen, sondern daß wir die Einmischung Dritter oder des Staates in das Privatleben als »pervers«, als »verkehrt« empfinden. Nur der Schutzlose, der Unmündige, das Kind, bedarf in jedem Falle, bei jeder Art der Liebe des Schutzes der Gesellschaft, und wir können ihm unseren Schutz um so besser zuwenden, je mehr wir alle Kraft für diese positive Aufgabe verwenden und uns von jeder Ketzerrichterei im Liebesleben fernhalten. Nur in einem müssen wir unduldsam sein nach den Worten Multatulis: »Begreifen heißt verzeihen, aber so es mit dem Begreifen und Verzeihen einmal stocken möge, so möge es sein bei der Heuchelei. Habt kein Herz und lebt, wenn ihr könnt, aber scheltet nicht die, die wohl ein Herz nötig haben, um zu leben. Seid wahr, ihr alle, die ihr schuldig seid der großen Sünde der »Sündlosigkeit«!«

Sache unserer Bewegung ist es gewiß, hier die Partei der Kultur, der Aufklärung, der Milderung der Sitten zu vertreten und dagegen Protest zu erheben, daß durch törichte Bestimmungen, die einen erneuten Rückfall in mittelalterliche Unkultur bedeuten, unsäglicher Schaden für ohnehin schwer und hart ringende Frauen angerichtet wird.

Gegen die sexuelle Lüge, gegen den Leben und Gesundheit mordenden Geist der Heuchelei soll uns kein Kampf zu schwer und zu hart sein, in welcher Form er sich auch zeige! Der Strafrichter mag, wenn er nach Beschäftigung verlangt, sein Augenmerk lieber auf die Väter richten, die ihren Pflichten gegen ihre Kinder nicht nachkommen und dadurch das Kind und den Staat schwer schädigen. Der Staat aber sollte für die Aufhebung des Zölibats der Beamtinnen, für ausgedehnteren Mutter- und Kinderschutz, möglichst günstige Bedingungen für Eheschließung und Auferziehung einer gesunden, neuen Generation sorgen. Damit kämpft er einen besseren, erfolgreicheren Kampf gegen die ihm unsympathische gleichgeschlechtliche Liebe und die Verminderung der Geburten als durch die Ausdehnung des § 175 auf die Frau.

(Quelle: Stöcker, Helene (1911): Die beabsichtigte Ausdehnung des § 175 auf die Frau. – In: Weibliche Homosexualität um 1900. – Kokula, Ilse [Hrsg.]. München : Frauenoffensive, 1981, S. 267 – 278)

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