Friederike Hassauer, 1999
Ihr verdankt die weibliche Hälfte der Menschheit die erste „Erklärung der Frauenrechte“ – parallel den Menschenrechten der Französischen Revolution, formuliert vor 207 Jahren. Reaktion: Hohn, Verfolgung und Tod. Ihr so stolzer Satz, Frauen, die das Recht auf das Schafott haben, müßten auch das Recht auf die Tribüne haben, sollte sich nur zur Hälfte bewahrheiten: Olympe de Gouges bekam nur das Recht aufs Schafott.
Olympe de Gouges, Metzgerstochter aus der Provinz, geht nach Paris, um Schriftstellerin zu werden und gerät in die Französische Revolution. 1791 schreibt sie ihre „Menschen- und Bürgerrechtserklärung für die Frauen“, nachdem das große Programm von 1789, die Menschen-Rechte sich als Männer-Rechte entpuppt hat: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Darauf antwortet Olympe de Gouges: .Wenn die Frauen das Recht auf das Schafott haben, müssen sie auch das Recht auf die Tribüne haben.“ Ihre Polemik gegen die fehlende Schwesterlichkeit der Revolution bringt die Frauenrechtlerin auf die Guillotine, drei Wochen nach Marie-Antoinette.
Als Furie, Megäre, Demagogin geht sie in die Geschichte ein, als Schädling der Revolution, als Kurtisane und Dirne, als Irre, Wahnsinnige und Hysterikerin. Olympe de Gouges wird zum Skandal, weil sie die Frauenrechtserklärung über eine politische Tagesordnung der Revolution stellt, die die Menschenrechte der neuen bürgerlichen Gesellschaft unverändert wie die Männerprivilegien des Ancien Regime als Männerrechte fortschreibt.
Madame, für die Sprache, die man zu Königen spricht, bin ich wenig geschaffen; darum greife ich nicht zur Schmeichelei der Höflinge, um euch mit diesem ungewöhnlichen Werk zu huldigen. Mein Ziel, Madame, besteht darin, rückhaltlos zu euch zu sprechen. (…) Nur derjenigen, die der Zufall auf einen so herausragenden Rang erhob, steht es zu, dem Aufschwung der Frauenrechte Nachdruck zu verleihen. (…) Niemals wird man es Euch als Verbrechen anrechnen, wenn Ihr an der Wiederherstellung der Sitten arbeitet, um Eurem Geschlecht alle Festigkeit zu geben, derer es nur fähig ist. Zum Unglück für das neue Regime ist dies leider nicht das Werk eines Tages. Diese Revolution kann sich nur dann vollziehen, wenn alle Frauen durchdrungen sind von ihrem beweinenswerten Geschick und den Rechten, die sie in der Gesellschaft verloren haben. (…) Madame, unterstützt eine so schöne Sache! Vereidigt dies unglückliche Geschlecht!
Eine Frau spricht zu einer anderen: die Schriftstellerin, Revolutionärin und Frauenrechtlerin Olympe de Gouges schreibt der Königin von Frankreich, Marie-Antoinette, 1791 diese Widmungsadresse für ihr Traktat „Les Droits de la Femme et la Citoyenne“ – eine Menschen- und Bürgerrechtserklärung für die Frauen. Hatte nicht aber drei Jahre zuvor die „Deklaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“, die Menschen- und Bürgerrechtserklärung der Französischen Revolution, längst alles -und epochal – gesagt, was über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu sagen war? 1791 zieht Olympe de Gouges Bilanz über das Projekt von 1789: die Menschenrechte haben sich als Männerrechte entpuppt, nun müssen Frauenrechte reklamiert werden. Was hat die Revolution den Frauen gebracht? Den Verlust der Vorteile ihrer Rolle im Ancien Regime und neue Despoten: die Männer.
Olympe de Gouges fordert die absolute Gleichheit der Geschlechter, die Öffnung aller Ämter für Frauen, den Schutz der unehelichen Mütter. Sie fordert einen vermögensbezogenen Ehevertrag, ein Gesetz für durch Heiratsversprechen betrogene Mädchen und Witwen und liefert den Mustervertrag eines „Contrat social“ zwischen Mann und Frau gleich mit. Gleichzeitig tadelt sie die Frauen für ihren Mangel an Festigkeit, tadelt ihre fatale Rolle in der Politik, wo sie durch „Indiskretion“ und die Kopfkissenpolitik „nächtlicher Administration“ „mehr Böses als Gutes“ bewirkt hätten.
Die „Droits de la Femme et de la Citoyenne“ – eine ungewöhnliche Schrift einer ungewöhnlichen Frau. Olympe de Gouges ist nicht die Heroine unter der Trikolore, nicht die Amazone mit der revolutionären Glorie einer Théroigne de Méricourt. Sie nimmt sich, trotz revolutionärer Gesinnung, ein aristokratisches Pseudonym. 1789 ist sie moderate Royalistin. 1791, nach der Flucht des Königs, wird sie Republikanerin und adressiert ihre „Droits de la Femme“ an die Königin. Im Dezember 1792 bietet sie sich dem Konvent als Verteidigerin des Königs an, nennt im gleichen Jahr in Pamphleten Robespierre „Schandmal und Greuel der Revolution“, heißt Marat „Tyrann“, „Geißel der Gesellschaft“ und „Abortus der Menschheit“.
Sie sympathisiert mit den verschiedensten Männerfraktionen und Frauenclubs und bleibt doch immer „solitär“. Politisch nicht einzuordnen, maßlos in ihrer publizistischen Leidenschaft und Unvorsichtigkeit ist sie, quer, ehrgeizig, polemisch, schreibwütig: Theaterstücke, ein Roman, Memoranden, Märchen, ein Journalprojekt, zahllose Pamphlete, Plakate, Zeitungsartikel, Broschüren, unter anderem für ein Frauentheater und für die Ablösung der Hofdamen der Königin durch eine weibliche Garde.
Die kollektive Erinnerung geht mit ihr um wie mit den anderen Frauen der Revolution. Da sie von den Historiographen, wie zum Beispiel Dubroca und Noisy, nicht zu „jenen liebenswürdigen Heldinnen“ gezählt wird, „die ihr Hab und Gut, ihre Freiheit und ihr Leben opferten, um die Tage eines Gatten oder Vaters zu retten oder mit ihm zu sterben“, wird sie marginalisiert wie die anderen Megären, Demagoginnen, Irre – „unwürdig des Ehrentitels ‚Frau'“.
Für Michelet, der die Behauptung kolportiert, „daß sie weder lesen noch schreiben konnte“, ist sie schlicht „ungebildet“, ein „schwacher Kopf“, für die Brüder Goncourt ein „heroischer Narr“, für Restif de la Bretonne eine „Dirne“, „die Furie de Gouges“, verhaftet, „weil sie kläffte wie eine Irre“. Der Schauspieler Fleury hätte seiner Erzfeindin „am liebsten ein Rasiermesser“ geschenkt und nennt sie in seinen Memoiren „eine jener jungen Frauen, denen es unter größten Anstrengungen gelungen ist, so unweiblich als möglich zu erscheinen“. Zwei Wochen nach ihrem Tod nimmt einer der Führer der hebertistischen Fraktion, Pierre-Gaspard Chaumette, ihr Ende zum Anlaß, anderen Frauen eine Warnung zukommen zu lassen. Der „Courier Republicain“ vom 19. November 1793 protokolliert Chaumettes Rede:
„Erinnert euch dieser Virago“, rief er einer Versammlung von Jakobinern zu, die ihre Frauen mitgebracht hatten, „erinnert euch dieses Mannweibs (femme-homme), der schamlosen Olympe de Gouges, die als Erste Frauenvereinigungen einrichtete, die aufhörte, ihr Hauswesen zu besorgen, die politisieren wollte und Verbrechen beging. Alle solchen unmoralischen Wesen wurden vom Rachefeuer der Gesetze vernichtet. „Und“, sagt er insbesondere zu den Republikanerinnen, „ihr wolltet ihr nacheifern? Nein, ihr spürt wohl, daß ihr nur dann interessant und wahrhaft der Wertschätzung würdig seid, wenn ihr seid, was die Natur wollte, daß ihr seid. Wir wollen, daß die Frauen respektiert werden; darum werden wir sie zwingen, sich selbst zu respektieren.“
Wer sich dem Zwang der „Natur der Frau“ nicht beugt, wird seiner Geschlechtsidentität für verlustig und zur Nicht-Frau erklärt, kriminalisiert, liquidiert. Gut hundert Jahre später steht dafür das Repertoire der Anstaltsvernunft mit der Zuschreibung von Paranoia und Hysterie. 1904 promoviert der Militärarzt Guillois mit einer medizinisch-psychologischen Studie über Olympe de Gouges: „Allgemeine Erwägungen über die Mentalität der Frauen während der Revolution“ und kommt zu dem Ergebnis: „Olympe de Gouges litt an Wahnvorstellungen mit einer Neigung zur Systematisierung, wie sie bei bestimmten Autoren unter der Bezeichnung ‚Reformwahnsinn‘ (paranois reformatoria) beschrieben sind. (…) So gesehen sind die Taten dieser Prädisponierten zu einem guten Teil in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden.“ Irre und Hure: auch Guillois schreibt die Kolportage fort, daß die 80.000 Livres, die Olympe de Gouges bei ihrem Tod hinterläßt, aus ihrem „galanten Leben als Kurtisane“ stammen. Diese Olympe de Gouges ist 1748 als Marie Gouze geboren; ihre Mutter, Anne-Olympe Mouisset, hat einen Metzger aus Montauban geheiratet, Pierre Gouze. Die Verwandtschaft schreibt sich, in einer Zeit nicht fixierter Orthographie der Eigennamen dieser Schichten, auch „Gousse“, „Gouge“ oder „Gouges“, wie Olympes Biograph Olivier Blanc nachweist. Marie wird im Alter von 17 Jahren mit einem Restaurateur und Traiteur verheiratet, der ihr seinen Namen – Aubry -, einen Sohn und ein Vermögen schenkt. Ein Jahr später stirbt ihr Mann. Marie Gouze, verwitwete Aubry, geht mit ihrem Sohn Pierre nach Paris und nennt sich von nun an Olympe de Gouges. Gleichzeitig versucht Olympe, sich unter diskreter Berufung auf ihren wirklichen Vater, den Homme de lettres und Magistrat Jean-Jacques Le Franc, Marquis de Pompignan, ein Entree in der Hauptstadt zu verschaffen. Ihr Leben in der Gesellschaft und in der literarischen Öffentlichkeit beginnt. Sie wird nicht berühmt, aber es gelingt ihr, sich bei der zeitgenössischen Literaturkritik einen Namen zu machen. So bekommt sie 1786 im tonangebenden „Mercure de France“ eine positive Rezension des gefürchteten Dramatikers La Harpe für ihr Theaterstück „Le Mariage inattendu du Cherubin“.
1791, als sie die „Droits de la Femme“ veröffentlicht, ist die Autorin und Pamphletistin Olympe de Gouges 43 Jahre alt. Marie-Antoinette, an die sie ihre Frauenrechtserklärung adressiert, ist zu dieser Zeit 36. Olympe wird, wie die Königin, noch drei Jahre zu leben haben. Marie-Antoinette wird am 16. Oktober 1793 enthauptet; Olympe de Gouges steigt drei Wochen später, am 4. November, die Stufen zu jener Guillotine hinauf, an die sie in Artikel X. ihrer Menschenrechtserklärung für die Frauen pathetisch die Gleichberechtigung der Geschlechter geknüpft hatte: „Wenn die Frau schon das Recht hat, auf das Schafott zu steigen, muß sie auch das Recht auf die Tribüne haben.“ „Die großen Revolutionäre“, so resümieren Armogathe/Albistur in ihrer „Histore du Feminisme Francais“, „sind notorische Antifeministen, die die aktive Partizipation der Frau am politischen Leben für ’naturwidrig‘ halten.“
Die Frauen von 1789 formulieren und fordern in den wenigen Revolutionsjahren mehr Verbesserungen ihrer Lage als in den zwei Jahrhunderten zuvor. Aber der Machtdiskurs inszeniert im kollektiven Imaginären Weiblichkeit als „Unterwerfung der Frau in Umzügen blumenbekränzter Jungfrauen und Mütter“. Die selektive offizielle Rousseau-Rezeption der Revolution führt zur „Abweisung“ von Egalitätsforderungen und reduziert die soziale Rolle der Frau wieder auf ihre Geschlechtsnatur.
Wer steht noch neben Olympe de Gouges, neben wem steht sie? Es gibt die Heroinen der Revolution, Théroigne de Méricourt, Etta Palm, Marie Charpentier, die Kéralio-Robert. Es gibt die philantropischen und politischen Frauenclubs, den „Club des Citoyennes Républicaines Révolutionnaires“ mit Ciaire Lacombe und Pauline Leon. Es gibt eine feministische Öffentlichkeit, die sich publizistisch-politisch ihr Forum und ihre Institutionalisierungen schafft; es gibt die Debatten und die „Cahiers des Etats généraux“, die Petitionen, die Broschüren und die Journale. Aber unter welchen Bedingungen?
Im September 1791 wird die Verfassung – auf der Basis der Menschenrechtserklärung von 1789 – vom König angenommen. Olympe de Gouges begrüßt sie freudig und veröffentlicht im gleichen Atemzug ihre eigene „Déclaration des Droits de la Femme et de la Citoyenne“ dazu. Im April 1793 erklärt der Konvent, daß Kinder, Irre, Minderjährige, Frauen und Kriminelle kein Bürgerrecht genießen. Im Oktober 1793 werden die feministischen Clubs geschlossen. 1795 untersagt der Konvent den Frauen die Teilnahme an politischen Versammlungen. Im März 1800 schließlich verbietet das napoleonische Konsulat den Frauen das Tragen der Kokarde, des Insignums der Revolution: „Wenn wir aus dem Tragen der Kokarde eine respektable Institution machen wollen, dürfen wir nicht länger die Bestimmung der Geschlechter verwechseln.“ Damit sind die Frauen nun auch symbolisch aus dem öffentlichen Raum getilgt.
Die feministische Öffentlichkeit der Revolution stand immer nur auf geborgtem politischem Boden. Das Terrain war nur vorübergehend und nur unter bestimmten Bedingungen für die Frauen geräumt worden. Wenn Olympe de Gouges die Verfassung von 1791 begrüßt, mit Freude, und gleichzeitig hofft, diese „öffentliche Freude“ möge keine „falsche Illusion“ sein, dann ist ihre Skepsis gegenüber den Umsetzungschancen schon markiert.
Hauptadressat von Änderungsappellen und Anklagen bleibt der Mann:
Homme, es-tu capable d’etre juste? Mann, bist Du der Gerechtigkeit fähig? Eine Frau stellt Dir diese Frage: Du wirst ihr nicht auch noch dieses Recht nehmen. Sag? Wer gab Dir die souveräne Macht, mein Geschlecht zu unterdrücken? Deine Kraft? Deine Talente? Sieh den Schöpfer in seiner Weisheit, durchstreife die Natur in all ihrer Größe, der Du gleichen zu wollen scheinst, und gib mir, wenn Du es wagst, das Beispiel einer solchen tyrannischen Herrschaft. Der Mann will, in diesem Jahrhundert der Aufklärung, der Erkenntnis, als Despot in krassester Unwissenheit über ein Geschlecht befehlen, das mit allen geistigen Fähigkeiten begabt ist.“
Moralischer Appell an den Mann, er möge der Frau gnädig das Privileg der Gleichheit gewähren – oder politischer Kampf um die Egalität der Geschlechter?
Femme, reveille toi! Frau, erwache! Die Sturmglocke der Vernunft durchhallt das Universum, erkenne Deine Rechte. Der versklavte Mann vervielfachte seine Kräfte, mußte auch auf die Deinen zurückgreifen, um seine Ketten zu zerbrechen. Nun, da er frei geworden, wurde er ungerecht gegenüber seiner Gefährtin. O Frauen! Frauen, wann endlich werdet Ihr nicht mehr blind sein? Welche Barrieren auch immer man Euch entgegenstellen mag, es steht in Eurer Macht, sie zu übersteigen: Ihr müßt es nur wollen!
Olympe de Gouges bewegt sich hier also auf unsicherem Grund. Ihre Adressaten sind einmal die Männer, einmal die Frauen – Männer, die Macht haben, und Frauen, die wenig mehr besitzen als ihre Blindheit, ihr Leiden und das Bewußtsein ihres Leidens. So steht den Appellen an die politische Öffentlichkeit der Männer, ihr Macht- und Gleichheitsprivileg mit den Frauen zu teilen, der Appell an eine vage, inkonsistente und unorganisierte weibliche Bevölkerungsmasse gegenüber, sie als feministische Öffentlichkeit mit eigenen Rechten zuallererst zu begreifen: „Ihr müßt nur wollen!“
Olympe de Gouges nimmt mit dieser Position eine Ausnahmestellung unter den Frauen der Revolution ein. Fast alle anderen Revolutionärinnen reihten sich, wie Claudia Opitz in ihrer Studie über die Frauen von 1789 gezeigt hat, „in die unterschiedlichen ‚männerpolitischen‘ Positionen ein, weit davon entfernt, eine einheitliche Linie zu verfolgen, verstanden sich als Girondistinnen, Jakobinerinnen oder ‚enragees‘. Sie bekämpften sich gegenseitig gemäß den Rivalitäten und Auseinandersetzungsformen, die die tagespolitischen Ereignisse auch den Männern aufzwangen oder abverlangten.“
Olympe de Gouges wird zum Skandalon nicht wegen ihrer Egalitätsforderungen, sondern wegen des Dominanzanspruchs, mit dem sie die Frauenrechtserklärung über die Menschenrechtserklärung setzt, den feministischen Argumentationsrahmen über den politischen. Mit dieser Prioritätensetzung bewegt sie sich frei flottierend und unberechenbar zwischen Royalisten und den verschiedenen revolutionären Fraktionen.
Die Revolutionsregierung antwortet mit dem Vernunftmonopol, dem Politikmonopol und dem Gewaltmonopol: sie liquidiert. Urteilsbegründung und Nachruf in einem, geliefert von der „Feuille du Salut Public“, 13 Tage nach der Vollstreckung: „Olympe de Gouges, die mit einer exaltierten Vorstellungkraft geboren war, hielt ihr Delirium für eine Inspiration der Natur. Zuerst wurde sie wahnsinnig, dann machte sie sich den Plan jener Perfiden zueigen, die Frankreich entzweien wollten. Ein Staatsmann wollte sie sein, und es hat den Anschein, als hätte das Gesetz die Verschwörerin dafür bestraft, daß sie die Tugenden vergaß, die ihrem Geschlecht geziemen.“
(Quelle: Hassauer, Friederike (1999): Frauen, wacht auf! – In: EMMA, Nr. 4, S. 100 – 105)