Richterin, Opfer, Angeklagte? Frauen und das Recht

Jutta Limbach in Fotoprojekt "Europäerinnen", Copyright: Bettina Flitner (FMT-Signatur FT.07.209)

Als sich die Frauenbewegung auf den Weg macht, liegt der Anteil weiblicher Richter, Staats- und Rechtsanwälte im einstelligen Bereich. Recht wird zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich von Männern gesprochen. Feministinnen analysieren, dass es neben der bekannten „Klassenjustiz“ auch eine „Männerjustiz“ gibt, die Auswirkungen auf die Urteile hat – speziell in Mordprozessen und bei Sexualstraftaten.

Justitia, Bild: Elena Romanov, iStockphoto
Justitia

Traditionelle und im Zuge der Frauenbewegung neu gegründete Juristinnen-Netzwerke verändern frauendiskriminierende Gesetze bis hin zur Ergänzung des Gleichstellungsartikels 3 der Verfassung um den zentralen Passus: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 1994 wird mit Jutta Limbach die erste Frau und bekennende Feministin Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Heute ist fast jedeR zweite RichterIn weiblich.

1970

Mordprozess Ihns / Andersen, 1974, Bildquelle: EMMA-Archiv, Die Angeklagten mit Anwälten am 21.08.1974 vor Gericht
Mordprozess Ihns / Andersen, 1974

Der Frauenanteil in juristischen Berufen liegt im einstelligen Bereich: So sind von den RichterInnen sechs Prozent weiblich, der Anteil weiblicher Staatsanwälte beträgt fünf Prozent und der der Rechtsanwältinnen 4,5 Prozent.1

November 1972

Anne-Marie Hofmann, Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wird als erste Bundesanwältin vereidigt.2 Die Stuttgarterin, die an den Universitäten Münster und Heidelberg Jura studiert hat, wird zwölf Jahre lang die einzige Bundesanwältin der BRD bleiben.

© Isolde Ohlbaum, Demonstration gegen Ihns/Anderson-Prozess, 1974
Frauendemo gegen Prozess, 1974

1. Oktober 1974

Im Mordprozess gegen Marion Ihns und Judy Andersen ergeht vor dem Landgericht Itzehoe das Urteil. Die beiden Frauen, die eine Liebesbeziehung miteinander haben, werden zu lebenslänglich verurteilt, weil sie den Ehemann von Marion Ihns von einem Auftragsmörder hatten töten lassen. Dabei berücksichtigt das Gericht keinerlei Faktoren, die eigentlich als mildernde Umstände hätten gelten müssen. Beide Frauen waren in ihrer Kindheit Opfer von sexuellem Missbrauch gewesen, Wolfgang Ihns hatte seine Frau jahrelang misshandelt, vergewaltigt und zur Abtreibung gezwungen. Das Gericht lässt Publikum und Presse während der gesamten Verhandlung zu.

Flugblatt gegen das Urteil im Ihns-Andersen-Prozess, 01.10.1974(FMT-Signatur: FB.04.129)
Flugblatt, 1974

Der Prozess wird von vielen Medien mit einer reißerischen Kampagne begleitet: „Wenn Frauen nur Frauen lieben, kommt es oft zu einem Verbrechen“, schreibt zum Beispiel Bild. Schon während der Verhandlung protestieren aus ganz Deutschland angereiste Frauengruppen vor und im Gerichtssaal gegen Prozessführung und Medienhetze: „Die Mordanklage ist Vorwand – am Pranger steht die lesbische Liebe!“ steht auf ihren T-Shirts. In einem Beitrag für konkret schreibt Alice Schwarzer: „Seit Wochen zelebriert eine männerdominierte Presse, wie man aus einem Mord-Prozess einen Lesben-Prozess macht.“3 Gegen die diffamierende Berichterstattung protestieren 136 Journalistinnen und 36 Journalisten beim Deutschen Presserat. Der spricht eine Rüge aus. Es ist der erste feministische Protest gegen einen (geschlechter)politischen Prozess.

1974

Prof. Elisabeth Trube-Becker, Bild: EMMA-Archiv
Prof. Elisabeth Trube-Becker

Die Düsseldorfer Rechtsmedizinerin Prof. Elisabeth Trube-Becker untersucht in ihrer Studie Frauen als Mörder4 86 Fälle lebenslänglich einsitzender, als Mörderinnen verurteilter Insassinnen der Strafanstalt Anrath. Es ist die erste systematische Untersuchung diser Art in der BRD. Trube-Becker, erste Professorin für Rechtsmedizin in Deutschland, kommt zu erstaunlichen Ergebnissen. So morden Ehefrauen häufiger als ledige Frauen, in neun von zehn Fällen sind die Opfer die eigenen Ehemänner oder Kinder. Zwei von drei Täterinnen hatten heiraten ‚müssen‘, die meisten hatten keine Ausbildung. Während Männer in Ausnahmesituationen morden, töteten Frauen in ’normalen‘ Situationen. Und: Frauen werden für gleiche Taten härter bestraft als Männer und seltener begnadigt.

1976

In Berlin, Hamburg und Frankfurt gründen sich erste feministische Anwältinnenbüros. Neben der Vertretung von Frauen in Scheidungs-, Sorgerechts- oder Vergewaltigungsverfahren arbeiten sie gemeinsam an „frauenorientierten juristischen Projekten“.5 So erarbeiten sie Scheidungsratgeber oder unterstützen Bewohnerinnen der ersten Frauenhäuser, die Ende 1976 gegründet werden (siehe Dossier Frauenhäuser).

Februar 1977

Erste EMMA-Ausgabe, 1977, Externer Link: EMMA-Lesesaal
Erste EMMA-Ausgabe, 1977

In ihrem Text Männerjustiz,6 der in der ersten Ausgabe der EMMA erscheint, analysiert Alice Schwarzer anhand zahlreicher Beispiele und u.a. unter Berufung auf die Studie von Prof. Elisabeth Trube-Becker, wie milde die Justiz mit männlichen Tätern umgeht, die Frauen – vor allem ihre eigenen Ehefrauen oder Geliebten – umgebracht haben. „Seine Frau zu töten“, schreibt Schwarzer, sei „für einen Mann unter Männern oft nicht mehr als ein Kavaliersdelikt“.7 Dies gelte vor allem dann, wenn der Täter zuvor vom Opfer „in seiner Ehre gekränkt“ wurde. Während die Täter oft zu geringen Strafen verurteilt werden, bekommen Täterinnen häufig unangemessen hohe Strafen. „Die ganze Gewalt von Männern gegen Frauen ist ja etwas Banales, Alltägliches. Er kann sie jeden Tag schlagen, kann drohen, sie umzubringen, und niemand wird sich darüber empören. Und wenn er sie dann eines Tages aus Versehen ‚totschlägt‘, ja, dann ist das eben nicht mehr als ein Ausrutscher; er ist eben ein wenig zu weit gegangen. Richtet sich aber Frauengewalt gegen Männer, so ist das etwas Unerhörtes! Dann statuiert einen Männergeselschaft rachsüchtig Exempel.“ Schwarzer beklagt außerdem, wiederum anhand vieler Beispiele, die „Komplizität von Männerjustiz und Männerpresse“. Und sie belegt: „Die gesamte juristische Fachliteratur ist Beweis für einen tief verankerten Sexismus.“

März 1977

Trube-Becker, Elisabeth (1974): Frauen als Mörder : mit 86 Falldarstellungen und 34 Tabellen. - München : Goldmann (FMT-Signatur: ST.15.021).
Studie zu Mörderinnen, 1974

Feministische Juristinnen weisen nach, dass juristische Fallbeispiele in Lehrbüchern, Arbeitspapieren und Repetitorien für Studium und Rechtsausbildung häufig sexistisch stereotype Frauenbilder transportieren. So stellen Vera Slupik und Franziska Pabst in ihrer empirischen Untersuchung Das Frauenbild im zivilrechtlichen Schulfall9 fest, dass Frauen in Fallbeispielen deutlich unterrepräsentiert sind. Die Frauen, die auftauchen, werden größtenteils über Männer definiert, männerlose Frauen dagegen häufig als männersuchend oder als schrullige alte Jungfern dargestellt. Sind sie überhaupt berufstätig, dann in typischen Frauenberufen wie Sekretärin, Putzfrau oder Verkäuferin.

1. Juli 1977

Die große Familienrechtsreform tritt in Kraft. Sie schafft u.a. das bisherige Schuldprinzip im Scheidungsrecht ab. ‚Schuldig‘ geschiedene Ehegatten hatten keinerlei Ansprüche auf Unterhalt. Davon betroffen waren vor allem Ehefrauen, weil sie häufig gar kein oder nur ein geringes geringes Einkommen hatten und sich daher schon aus ökonomischen Gründen nicht scheiden lassen konnten. Ebenfalls abgeschafft wurde der § 1356 BGB, der die Frau zur Haushaltsführung verpflichtet hatte: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. […] Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Stattdessen heißt es jetzt: „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen.“(WDR Stichwort zum 01.07.1977)

Lore Maria Peschel-Gutzeit Bild: EMMA-Archiv
Juristin & Politikerin Peschel-Gutzeit

An dieser epochalen Reform wie auch weiteren Reformen, die die Stellung von Frauen im Recht verbessern, ist maßgeblich der Deutsche Juristinnenbund (DJB)  beteiligt. Zu der Zeit war die Familienrechtlerin und SPD-Politikerin Lore Maria Peschel-Gutzeit erste Vorsitzende des Juristinnenbundes. Die 1948 gegründete Lobby-Organisation, die „Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen“ zum Ziel hat, hatte seit der Nachkriegszeit immer wieder für entsprechende Gesetzesreformen gekämpft. So hatte der Deutsche Juristinnenbund zum Beispiel schon 1958 mit einer Verfassungsklage erreicht, dass der sogenannte Stichentscheid des Vaters in familiären Angelegenheiten abgeschafft wurde, weil er gegen Art. 3 des Grundgesetzes („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) verstieß.

1978

EMMA 8/1978 © EMMA
Klage-Begründung in Emma 8/1978

Bei der von EMMA initiierten Klage gegen den Stern wegen der Darstellung von Frauen auf den Stern-Covern als Sexualobjekt (siehe Dossier Pornografie) ging es auch um die Veränderung des geltenden Rechts. Denn damals gab es zwar ein Gesetz, das rassistische Bilder, aber keine sexistischen Bilder unter Strafe stellt. Die Klägerinnen – beraten von den Anwältinnen Gisela Wild und Lore Maria Peschel-Gutzeit – wussten also, dass sie den Prozess rein rechtlich verlieren würden. Doch sie gewannen ihn moralisch. Richter Engelschall erklärte, er verstünde das Anliegen der Klägerinnen: „In 20 oder 30 Jahren werden die Klägerinnen vielleicht gewinnen können.“ – Doch auch 40 Jahre später gibt es in Deutschland noch immer kein Gesetz gegen Sexismus (im Gegensatz zu z.B. in den USA).

In Frankfurt, Berlin und Hamburg finden erste Jurafrauentreffen statt. Ziel: Feministinnen in juristischen Berufen vernetzen sich, tauschen Erfahrungen aus und diskutieren Themen wie ‚Gewalt gegen Frauen‘ oder ‚die Rolle der Frau im Familienrecht‘. An den Treffen nehmen bis zu 100 Frauen teil.10

Stern-Prozess, 1978, Quelle: EMMA-Archiv
Stern-Prozess, 1978

1982

Immer mehr Frauen studieren Jura. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist die Zahl der Frauen, die Rechtswissenschaften studiert, seit 1975 um 70% gestiegen. JedeR dritte Jura-StudentIn ist weiblich.11 Der Frauenanteil der RichterInnen an sämtlichen Gerichten der BRD hat sich im Vergleich zu 1970 mehr als verdoppelt: auf 14,4 Prozent. Nur an Bundesgerichten sprechen weniger als fünf Prozent weibliche Richter Recht.12

Mai 1983

Streit: feministische Rechtszeitschrift, Nr. 1, 1983 (FMT-Signatur: Z-F011)
Erste Streit-Ausgabe, 1983

Angeregt von den Jurafrauentreffen, gründen Juristinnen die feministische Rechtsfachzeitschrift STREIT. Sie erscheint in Frankfurt. Im Editorial von Heft 1/1983 hieß es: „Die mageren Zeiten sind vorbei; endlich haben wir uns unser eigenes Forum geschaffen: STREIT! Feministische Rechtszeitschrift! Keine zermürbenden Auseinandersetzungen mehr bei dem Versuch, frauenorientierte Ansätze in kritischen und unkritischen juristischen Zeitschriften unterzubringen. Keine männliche Zensur unserer unjuristischen, unwissenschaftlichen und für die Allgemeinheit uninteressanten Minderheitenpositionen mehr.“13

Juli 1983

Juristinnen prangern den Sexismus in juristischen Fachbüchern an, die Medien berichten groß über das Problem. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen die Werke des Berliner Jura-Professors Hermann Blei, der in seinen Fallbeispielen einen Gynäkologen „Frauenfeind“, einen Zuhälter „Himmelstoß“ oder eine Jugendliche „Bertha Lüstlein“ nennt. Die Berliner Gerichtsreferendarin Luise Morgenthal hatte die sexistische Wortwahl des Professors im juristischen Fachblatt Kritische Justiz scharf kritisiert. Sie klinge wie „der schlüpfrigen Fantasie eines diliettierenden Pornoschreibers entsprungen“.14 Auch andere Lehrbücher bzw. Professoren verwenden sexistische Beispielnamen. Gleichzeitig gibt es immer wieder öffentliche Verlautbarungen von männlichen Juristen, die die rechtliche Zuverlässigkeit von Frauen in Frage stellen.15 So wird zum Beispiel im Aufsatz Die Frau als Zeugin im Handbuch des Strafverteidigers behauptet, Falschaussagen und Meineid seien typisch weibliche Delikte.16

1984

Gustav "Bubi" Scholz-Prozess, 1984, Siehe Pressedokumentation: Frauenmord III : Mord an Ehefrauen und Lebensgefährtinnen ; berühmte Fälle (FMT-Signatur: PD-SE.01.04)
Gustav „Bubi“ Scholz-Prozess, 1984

Der ehemalige Boxer Gustav, genannt ‚Bubi‘, Scholz wird für die Erschießung seiner Ehefrau Helga Scholz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, ein Jahr davon auf Bewährung. Scholz hatte seine Frau durch die Glastür der Gästetoilette erschossen, in der sie sich eingeschlossen hatte. Die Richter erkennen weder auf Mord noch auf Totschlag, sondern auf fahrlässige Tötung. Scholz erhält die Lebensversicherung seiner Frau: 650.000 DM. Gericht und Medien zeigen Verständnis für den Ex-Boxer, der sich nach seinem Karriereende von seiner Frau zurückgesetzt und gekränkt gefühlt habe. „Es musste so enden: weil ‚sie nicht zuhören konnte‘, weil ‚sie von Sex mit ihm nichts mehr wissen wollte‘, weil „sie ihn Bubilein rief‘, weil ‚sie Erfolg hatte und er nicht‘, weil sie ‚Oberschülerin‘ war und er nur der „junge vom Kiez‘“,17 zitiert EMMA die Medienreaktionen. Alice Schwarzer analysiert in einem Essay Politische Prozesse die Funktion des aufsehenerregenden Prozesses und des milden Urteils: „Dass ausgerechnet der Scholz-Prozess 1984 so gefeiert und gehandelt wurde, das lag nicht nur am prominenten Täter. Es lag auch daran, dass die Bubis der Nation nichts mehr hören wollten vom Gerede über die ‚Gewalt in der Ehe‘ […] Dabei ‚weiß doch jeder‘, dass es in einer Ehe ‚nach 29 Jahren mal handgreiflich zugehen kann‘ (Der Spiegel)“.18 Auch die Zeitschrift STREIT schreibt über die „Verwandlung von Tätern zu Opfern in der deutschen Presse im Fall Gustav ‚Bubi’ Scholz“.19

Juni 1985

Karikatur in Frauenzeitung, 1983, Quelle: Hexengewitter, 08.03.1983, S.12 (FMT-Signatur: Z112)
Karikatur in Frauenzeitung, 1983

Auf dem 11. Jurafrauentreffen beschließen die Teilnehmerinnen, sich in Feministischer Juristinnentag umzubenennen.20 Der Feministische Juristinnentag ist die Institution der deutschsprachigen feministischen Rechtswissenschaft und findet seit 1986 jährlich an wechselnden Tagungsorten statt. Es treffen sich Rechtsanwältinnen und Richterinnen ebenso wie Studentinnen, Rechtswissenschaftlerinnen und juristische Geschlechteraktivistinnen, um feministische rechtspolitische Handlungsstrategien zu diskutieren und zu entwickeln.

Februar 1986

Inzwischen stellen Frauen fast 15 Prozent der RichterInnen, bei den Neueinstellungen sind es rund 30 Prozent. Da unter den AbsolventInnen mit guten Noten überproportional viele Frauen sind, schlägt Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichtes Braunschweig, vor, die Anforderungen an die Qualifikation von BewerberInnen für das Richteramt zu senken. So soll verhindert werden, dass „in Bälde überwiegend Frauen in der Justiz tätig“21 seien. Die Vorschläge Wassermanns sorgen für Empörung, zumal der Jurist erklärt, Frauen in der Justiz könnten „einfach nicht leisten, was Männer leisten“, denn sie seien dreifach belastet: im Beruf, als Ehefrau und Mutter. Er wolle hingegen, dass sie „in Ruhe ihre Kinder bekommen und sie auch großziehen können“. Der Deutsche Juristinnenbund bezeichnet die Vorschläge, die teilweise gängige Praxis sind, als „Skandal“.22

27. Oktober 1986

© Bernd Kulow, Verhaftung: Monika Weimar 27. Oktober 1986
Verhaftung Monika Weimar, 1986

Monika Weimar (später geschiedene Böttcher) wird wegen Mordverdachts an ihren beiden Töchtern verhaftet, einmal verurteilt, einmal freigesprochen und zuletzt in dem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Monika Weimar hatte stets ihre Unschuld beteuert.23 Obwohl ihr Mann und Vater der Kinder, Reinhard Weimar, ebenso als Täter in Frage kommt, konzentrieren sich die Ermittlungen ausschließlich auf die Mutter, die im Hessischen Philippstal massiv gegen die Geschlechter-Konventionen verstoßen hatte. Die gelernte Pflegehelferin war aus ihrer Ehe ausgebrochen, wieder berufstätig geworden und hatte ein Verhältnis mit einem amerikanischen Soldaten. „So war Gegenstand des Prozesses, der Monika Weimar gemacht wurde, nicht nur der Tod der Kinder, sondern auch der Lebenswandel der Mutter. „Eine ganz normale Frau aus eher konservativen Verhältnissen, die nicht mehr funktioniert wie erwartet“, analysiert Alice Schwarzer. „Das ‚Flittchen‘ konnte sich der Aggression aller ‚gehörnten‘ Ehemänner sicher sein; aber auch all derjenigen Frauen, die vom Ausbruch noch nicht einmal zu träumen wagten.“24 Nach insgesamt 15 Jahren Haft wird sie am 18. August 2006 entlassen.25

Wie geht es weiter?

© Bettina Flitner, Jutta Limbach, Juristin, ehemalige Richterin im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, 17.6.2001
1. BVerfG-Präsidentin Jutta Limbach

Nach der Wiedervereinigung setzen vier engagierte Juristinnen und Politikerinnen durch, dass Art. 3 des Grundgesetzes ergänzt wird um den Passus: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Damit ist der Staat qua Verfassung verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter aktiv durchzusetzen.

Die vier entscheidenden Juristinnen sind Jutta Limbach (Berliner Justizsenatorin und spätere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts), Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hamburger Justizsenatorin), Heidi Merk (niedersächsische Justizministerin) und Christiane Hohmann-Dennhardt (hessische Justizministerin und später Richterin am Bundesverfassungsgericht).

Am 18. Mai 1992 wird Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als erste Frau zur Justizministerin ernannt.

Die bekennende Feministin Jutta Limbach wird zwei Jahre später im März 1994 als erste Frau Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts.

In Berlin gründen Juristinnen zwischen dem 17. und 19. März 2000 die European Women Lawyers Association (EWLA), ein europäisches Juristinnen-Netzwerk. Die Gründungsversammlung hat das Motto: „Strategien zur Durchsetzung des Rechts auf Chancengleichheit“. Entstanden war die EWLA auf Initiative von Ursula Nelles, Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, und Cherie Booth, Präsidentin der British Women Lawyers.

© Bettina Flitner, Gründungskongress der Europäischen Juristinnenvereinigung unter dem Motto "Strategien zur Durchsetzung des Rechts auf Chancengleichheit", Berlin, 17. bis 19. März 2000
Gründungsmitglied Ursula Nelles

In Hamburg gründen Juristinnen im Jahr 2004 das Feministische Rechtsinstitut (FRI), eine bundesweite Plattform für feministische JuristInnen, die Fortbildungen anbietet und Kampagnen organisiert. Das FRI erklärt: „Im Recht spiegeln sich gesellschaftliche Machtverhältnisse. Auch der Wandel der Geschlechterverhältnisse ist im Recht sichtbar; hier finden wir sowohl Festschreibungen und Vertiefungen traditioneller Geschlechterbilder und -rollen wie Ansätze zur Gleichberechtigung, Gleichstellung und Emanzipation von Frauen und Männern. So sind in den letzten Jahrzehnten die Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern auch durch Recht bereits verändert worden – wenn auch die Erfolge ständig bedroht und auf Dauer nur punktuell wirksam sind. […] Zu diesem Wandel haben feministische Jurist/innen wesentlich beigetragen. Sie analysieren die geschlechtsspezifische Parteilichkeit des Rechts und die Strukturen, die es so schwierig machen, der systematischen gesellschaftlichen Herabsetzung und Benachteiligung von Frauen durch Recht wirksam entgegen zu treten. Sie formulieren aber auch Forderungen und zeigen auf, wie das Recht Stereotypen und Vorurteile bekämpfen und neue, nichtstereotype Geschlechterverhältnisse ermöglichen könnte.“26

Logo der European Women Lawyers Association (EWLA)
2000 gegründet: EWLA

Justizminister Heiko Maas (SPD) setzt im Mai 2014 eine ExpertInnen-Kommission ein, die Vorschläge für eine Reform des ‚Mordparagrafen‘ § 211 im StGB ausarbeiten soll. Ein Grund für den Reformbedarf: Das Mordmerkmal der „Heimtücke“ führt immer noch dazu, dass Frauen, die z.B. nach jahrelanger Misshandlung durch ihren Ehemann einen ‚Tyrannenmord‘ begehen, dies meist ‚heimtückisch‘ (also z.B. durch Gift oder Ersticken im Schlaf) tun. Sie gelten damit automatisch als ‚Mörderinnen‘ und müssen zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Der Ehemann hingegen, der seine Frau jahrelang misshandelt und frontal erschlägt, wird in der Regel wegen Totschlag belangt und geringer bestraft (siehe Artikel zum Thema).

2014 sind 42 Prozent der RichterInnen weiblich. Selbst beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, ist jedeR dritte RichterIn eine Frau.

Quellen

1 Schultz, Ulrike (1990): Wie männlich ist die Juristenschaft?. - In: Frauen im Recht. Battis, Ulrich
[Hrsg.]. Heidelberg : Müller Juristischer Verlag, S.322 (FMT-Signatur: ST.13.133-a, Obj. Nr.: 22543).
2 Erste Bundesanwältin ernannt (1972). - In: Süddeutsche Zeitung, 08.11.1972, siehe Pressedokumentation: Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel 5).
3 Schwarzer, Alice (1974): Im Namen des gesunden Volksempfindens. - In: Konkret, Nr. 2, Heft 11, S. 11 (FMT-Signatur: ST.15-a, Obj. Nr.: 67913). Siehe auch Pressedokumentation: Mordprozess gegen Marion Ihns und Judy Andersen, 1973-1987 (FMT-Signatur: PD-LE.11.07).
4 Trube-Becker, Elisabeth (1974): Frauen als Mörder : mit 86 Falldarstellungen und 34 Tabellen. -
München : Goldmann (FMT-Signatur: ST.15.021).
5 Ewe, Petra; Pötz-Neuburger, Susanne (1983): Wie wir wurden, was wir sind. Zur Geschichte der Jurafrauentreffen Teil 1. - In: Streit, Nr. 1, S. 36, siehe Pressedokumentation: Juristinnen, Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST 15.01, Kapitel: Feministische Juristinnen).
6 Schwarzer, Alice: Männerjustiz (1977). - In: EMMA, Nr. 1, S.6 ff.. Verfügbar unter: www.emma.de/lesesaal/47040
7 Ebenda.
8 Ebenda.
9 Pabst, Franziska; Slupik, Vera (1977): Das Frauenbild im zivilrechtlichen Schulfall. Eine empirische Untersuchung zugleich ein Beitrag zur Kritik gegenwärtiger Rechtsdidaktik. - In: Kritische Justiz, Nr. 3, S. 242-256. Verfügbar unter: www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1977/19773Pabst_Slupik_S_243.pdf ) und Die Frau in juristischen Fallbeispielen. Mit Brigitte Brunft lebensnah und heiter zu juristischen Weihen (1979). - In: Göttinger Nachrichten nicht nur für die Frau, Nr. 2. Beide Texte siehe Pressedokumentation: Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT- Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel 8).
10 Ewe, Petra; Pötz-Neuburger, Susanne (1983): Wie wir wurden, was wir sind. Zur Geschichte der Jurafrauentreffen Teil 1. - In: Streit, Nr. 1, S.36. Siehe Pressedokumentation: Juristinnen, Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel: Feministische Juristinnen).
11 Immer mehr Frauen wählen Jura-Studium (1986). - In: Weser-Kurier, 27.12., siehe Pressedokumentation: Juristinnen, Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD.ST.15.01, Kapitel 8).
12 Männerrecht (1985). - In: Die Zeit, 31.05., siehe Pressedokumentation: Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel 8).
13 Editorial (1983). - In: Streit: feministische Rechtszeitschrift, Nr. 1, S.2.
14 Morgenthal, Luise (1983): "August Geil und Frieda Lüstlein" : Der Autor und sein Tätertyp. - In: Kritische Justiz, Nr. 1, S. 65-68. Verfügbar unter: www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1983/19831Morgenthal_S_65.pdf und Herr Lustbold (1983). - In: Der Spiegel, Nr. 30. Verfügbar unter: www.spiegel.de/spiegel/print/d-14018116.html
15 Die Tageszeitung: Typisch männlich, 02.03.1983 und Sybille Uken (1983): Die Frau das einfältige Wesen. - In: Die Tageszeitung, Nr. 23, 12/83, siehe Pressedokumentation Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel 8).
16 Die Frau als Zeugin. - In: Dahs, Hans (1983): Handbuch des Strafverteidigers, 5. neubearb. Auflage, Köln : O. Schmidt.
17 Unser Bubi (1984). - In: EMMA Nr. 9, S.7.
18 Schwarzer, Alice (1989): Politische Prozesse - von Weimar bis Memmingen. - In: EMMA, Nr. 4, S.6.
19 Oberlies, Dagmar (1986): Die Bubis: wie Täter zu Opfern werden. -  In: Streit : feministische Rechtszeitschrift, Nr. 1, S. 3-8.
20 Borg, Dagmar; Walz, Claudia (1985): Der 11. Feministische Juristinnentag in Berlin. - In: Streit, Nr. 3, siehe Pressedokumentation: Juristinnen, Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel 10).
21 Hoffnungslos überfordert (1986). - In: Spiegel, Nr. 7 (10.02.1986), S.50. Verfügbar unter: www.spiegel.de/spiegel/print/d-13516959.html ) und Dumme Juristen (1986). - In: EMMA, Nr. 3, S. 44. Beide Texte siehe Pressedokumentation: Juristinnen, Frauen in der Justiz, 1913, 1954-1996 (FMT-Signatur: PD-ST.15.01, Kapitel 9).
22 Hoffnungslos überfordert (1986). - In: Spiegel, Nr. 7 (10.02.1986), S. 50. Verfügbar unter: www.spiegel.de/spiegel/print/d-13516959.html )
23 Böttcher, Monika (1997): Ich war Monika Weimar. - Köln : Kiepenheuer & Witsch (FMT-Signatur: ST.15.087).
24 Schwarzer, Alice (1989): Politische Prozesse - von Weimar bis Memmingen. - In: EMMA Nr. 4, S. 4-6.
25 Friedrichsen, Gisela: Ende eines Justizdramas: Zweifache Kindsmörderin Monika Böttcher ist frei. – In: Spiegel Online, 18.08.2006. Verfügbar unter: www.spiegel.de/panorama/justiz/ende-eines-justizdramas-zweifache-kindsmoerderin-monika-boettcher-ist-frei-a-432435.html
26 Feministisches Rechtsinstitut (2017): Wozu ein Feministisches Rechtsinstitut?. Verfügbar unter: www.feministisches-rechtsinstitut.de/wir_ueber_uns.htm

Auswahlbibliografie

Empfehlungen

Trube-Becker, Elisabeth (1974): Frauen als Mörder: mit 86 Falldarstellungen und 34 Tabellen, München : Goldmann (FMT-Signatur: ST.15.021).

Schwarzer, Alice (1977): Männerjustiz. - In: EMMA, Nr. 1, S. 6 - 14.

Kohleiss, Annelies (1985): Frauen im Recht. - In: EMMA, Nr. 9, S. 30 - 31.

Jones, Ann (1986): Frauen, die töten. - Drolshagen, Suhrkamp (FMT-Signatur: ST.15.028).

Oberlies, Dagmar (1995): Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen : eine Untersuchung
geschlechtsspezifischer Unterschiede aus dem Blickwinkel gerichtlicher Rekonstruktionen. -
Pfaffenweiler : Centaurus (FMT-Signatur: ST.15.079).

Frauen in der Geschichte des Rechts : von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart (1997). - Gerhard, Ute [Hrsg.]. München : Beck (FMT-Signatur: ST.13.162).

Hexenjagd : weibliche Kriminalität in den Medien (1998). - Henschel, Petra [Hrsg.] ; Klein, Uta
[Hrsg.]. Erstausg., 1. Aufl. - Frankfurt am Main : Suhrkamp (FMT-Signatur: ME.03.055).

Pasquay, Heide (2002): Alle Richter bleiben Brüder : der alltägliche Sexismus im Rechtsbetrieb. - In: Menschenrechte sind auch Frauenrechte. - Nagelschmidt, Ilse [Hrsg.] ; Schötz, Susanne [Hrsg.] ; Kühnert, Nicole [Hrsg.] ; Schröter, Melani [Hrsg.]. Leipzig : Leipziger Univ.-Verl. (FMT-Signatur: ST.13.225-a, Obj. Nr.: 61685).

Juristinnen in Deutschland : die Zeit von 1900 bis 2003 (2003). - Deutscher Juristinnenbund (DJB) [Hrsg.]. 4., neu bearb. Aufl. - Baden-Baden : Nomos (FMT-Signatur: ST.13.038-2003).

Flügge, Sibylla (2003): 25 Jahre feministische Rechtspolitik - eine Erfolgsgeschichte?. - In: Streit : Feministische Rechtszeitschrift Nr. 2, S. 51 – 62 (FMT-Signatur: Z-F011:2003-2-a, Obj. Nr.: 49447)

Schultz, Ulrike (2004): Richten Richterinnen richtiger?. - In: Landesweite Aktionswoche : Frauenbilder ; vom 25. Februar - 24. März 2005 in Nordrhein-Westfalen. - Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie <Nordrhein-Westfalen> [Hrsg.]. Düsseldorf : Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW (FMT-Signatur: LE.01.121-a, Obj. Nr.: 57006)

MacKinnon, Catharine A. (2005): Women's lives, men's laws. - Cambridge, Mass. [u.a.] : Belknap Press of Harvard Univ. Press (FMT-Signatur: FE.10.050)

Frauenrecht und Rechtsgeschichte : die Rechtskämpfe der deutschen Frauenbewegung (2006). - Meder, Stephan [Hrsg.] ; Duncker, Arne [Hrsg.] ; Czelk, Andrea [Hrsg.] ; Köln [u.a.] : Böhlau (Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung ; 4) (FMT-Signatur: ST.13.238) 

Röwekamp, Marion (2011): Die ersten deutschen Juristinnen : Eine Geschichte ihrer Professionalisierung und Emanzipation (1900 - 1945), Köln, Wien : Böhlau (FMT-Signatur: ST.13.266).

Schultz,  Ulrike (2012):  Frauen  in  Führungspositionen der  Justiz. - In: Deutsche  Richterzeitung, Nr. 9, S. 264 - 272.

Ulrike Lembke (2016): Feministische Juristinnen in der Bundesrepublik. Interview mit Susanne Pötz-Neuburger, Sibylla Flügge, Barbara Degen und Malin Bode. - In: Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristinnen: Eine andere Tradition, Baden-Baden : Nomos, S. 617 - 642.

Fachzeitschriften

Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes (djbZ), Nomos Verlag, ISSN 1866-377X (FMT-Signatur: Z-F086).

Streit: Feministische Rechtszeitschrift, Fachhochschulverl. ISSN: 0175-4467 (FMT-Signatur: Z-F011).

Pressedokumentation

Pressedokumentation zum Thema Recht & Rechtsprechung: PDF-Download

Die Pressedokumentation des FMT umfasst strukturierte, thematisch aufbereitete und inhaltlich erschlossene Beiträge der allgemeinen und feministischen Presse, meist angereichert mit weiteren Materialien wie z.B. Flugblättern und Protokollen.

Weitere Bestände im FMT (Auswahl)

FMT-Literaturauswahl Recht & Rechtsprechung : PDF-Download

EMMA-Artikel Frauen im Recht: PDF-Download

EMMA-Artikel Männerjustiz: PDF-Download

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