„Mutterschaftsurlaub“

Social Media Beitrag vom 01.07.2025: Link zum Instagram-Post

Am 1. Juli 1979 sorgte das neue Gesetz zum „Mutterschaftsurlaub“ für Schlagzeilen: Endlich ein halbes Jahr bezahlte Auszeit für Mütter nach der Geburt – Klingt doch erstmal gut? Nicht für alle! Feministinnen protestierten lautstark: Es sei eine „Zementierung einer Lebensregel aus der Steinzeit: Vati ernährt die Familie – Mutti gehört zum Kind.“ Sie warnten, dass Frauen durch die lange Auszeit aus dem Beruf in die wirtschaftliche Abhängigkeit gedrängt würden. Die Lösung? Ein Elternurlaub, der alle in die Pflicht nimmt. 👩‍👧‍👦⚖️

Der Protest half vorerst nicht. Von nun an konnten vorerst nur berufstätige Mütter nach der Geburt ihres Kindes 6 Monate zu Hause bleiben, statt lediglich 8 Wochen – mit Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie. Zusätzlich wurde ein Mutterschaftsgeld von bis zu 750 DM monatlich gezahlt. (Hausfrauen waren ausgeschlossen).

Während Konservative und Kirche das Gesetz als familienfreundlich feierten, blieben etwa die Hälfte der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub dauerhaft zu Hause. Arbeitgebende waren skeptisch, feministische Gruppen wie die Revolutionäre Marxistische Liga (RML) forderten echte Gleichberechtigung und institutionelle Veränderungen.

📓 Bei uns vor Ort, in der Pressedokumentation oder Online in der Chronik der Neuen Frauenbewegung (Eintrag 1979) des FrauenMediaTurm könnt ihr diese Debatten nachverfolgen!

Die Reise des Mutterschutzes ist lang: Schon 1878 gab es erste Schutzregelungen, 1952 das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“. Seit 2001 steht die Elternzeit offiziell beiden Eltern offen. Näheres dazu findet ihr auf Kachel Nr. 3 und 4! 🤓

Einen aktuellen Erfolg können wir dieses Jahr seit dem 1. Juni feiern: seither erhalten Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals gestaffelte Mutterschutzfristen.

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01.07.2025, Katharina Henze, Berit Schallner

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