Von §218 zu §219a: Abtreibungsverbot und kein Ende

Demo gegen §218, Aachen 1986 © Bettina Flitner (FMT-Signatur: FT.02.0089)

In den 1970ern fordern Frauen ihr Recht auf Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ein – der Beginn eines zähen Kampfes. Und auch die ÄrztInnen, die bereit sind, Frauen in Not zu helfen, werden bedroht.

Demo gegen §218, Aachen 1986 © Bettina Flitner (FMT-Signatur: FT.02.0089)
Demo gegen §218, Aachen 1986

Werbeverbot? Doch wohl eher Informationsverbot. Für die Ärzte, die Abtreibungen machen.

Worum es im Kern aber immer noch geht, ist der §218. Danach ist Abtreibung in Deutschland immer noch kein Recht, sondern nur eine Gnade für die, die schwanger die Zustimmung von Experten benötigen.

Demo gegen BVG-Urteil, 1975 © Michael Meyborg (FMT-Signatur: FT.02.0026)
Demo gegen BVG-Urteil, 1975

Diese Ungerechtigkeit prangern Frauen seit den 1970er-Jahren an. Im FMT findet sich eine sehr umfangreiche Sammlung zu den Debatten um den §218 ab 1971 (rund 40 prallgefüllte Ordner Pressedokumentation sowie graue Literatur und Publikationen).

Sie zeigt unter anderem: Die Argumente ähneln sich bis heute. Die Strategien der HauptgegnerInnen einer Selbstbestimmung der Frauen (LebensschützerInnen, katholische Kirche, konservative Ärzte) wird beim Studium der Quellen deutlich.

Schwangerschaftsabbrüche sind der häufigste medizinische Eingriff bei Frauen – aber im Medizinstudium werden sie nicht gelehrt, weder in Amerika noch in Deutschland. Dank des Drucks von selbsternannten „Lebensrechtlern “. (Mehr Aktuelles hier bei EMMA)

Die zentralen Argumente für die Abschaffung des Abtreibungsverbotes und die Strategien seiner Befürworter können nachgelesen werden.

Wo und wer sich heute gegen den §219a stark macht (und wo demonstriert wird), ist hier nachzulesen.

LINKS:

Ausführlicher Überblick zur Abtreibungsdebatte seit den 1970er-Jahren

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